hat die Schweiz beispielsweise unser Land 1982 in Nairobi vertreten und den neuen Fernmeldevertrag
zweimalunterzeichnet, einmal für die Schweiz, einmal für das Fürstentum Liechtenstein (s. Abb. oben). In Zollangelegenheiten dagegen erfolgt für die Schweiz einschliesslich Liechtensteins nur
eineUnterschrift, diejenige der Schweiz für die Schweiz, und nur in einer Klausel im Vertrag wird vermerkt, dass dieser (räumlich) auch auf Liechtenstein Anwendung findet (s. Abb. unten).79
Liechtenstein und die europäische Integration