Volltext: Was will Liechtenstein sein?

stets neu Debatten zur Rechtssetzung aus. Dabei sollte der Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht nur innerhalb der Rechtsordnung gelten, sondern auch die Frage durchherrschen, ob ein Bereich der rechtlichen Regelung bedarf: nicht zu wenig, nicht zu viel Gesetze. Doch nicht sol- ches meine ich hier beim Thema der Kultur des Rechtes, sondern die Qualität des rechtlich relevanten Mitteilens selbst. Dieses bedarf der Sprache. Mitteilung ist das Gegenstück zu Nichtmitteilung. Mitteilung kann ungenügend sein, kann gar verbergen, irreführen, lügen. Rechtlich relevante Mitteilung aber bedarf wegen ihres rechtlich verbindlichen Charakters der gehörigen Kundmachung an den Normadressaten, der Wahrheit und Redlichkeit. Auf das rechtlich Geäusserte muss man sich verlassen dürfen. Wenn hohe Rechtsgüter im Spiel sind, ahndet der Staat die unwahre, rechtlich relevante Äusserung mit seinem härtesten Instru- ment, dem des Strafrechts: beim falschen Zeugnis im Prozess, beim Be- trug, bei der Verleumdung. Doch allem unterliegend ist der Grundsatz von Treu und Glauben, der bona fides, des redlichen Rechtsverkehrs fes- ter Gemeinbestand aller Rechtsordnungen: im Rechtsverkehr zwischen Privaten, zwischen Staat und Privaten und zwischen den Staaten. Man muss im Rechtsverkehr einander trauen können. Treue, trauen, ver- trauen, trust, true, truth haben dieselbe Sprachwurzel. Auch gehören Glauben, Vertrauen, fides, faith und (reaktiv) Treue, Worthalten, Red- lichkeit zusammen. Unverständlichkeit oder Kaum-Verständlichkeit des Rechtes ist nicht ein Schönheitsfehler. Unverständlichkeit des Rechtes ist gegen sei- nen Geist und Stoff selbst gerichtet. Unverständliche Rechtsmitteilung ist eine contradictio in adjecto. Dies schliesst nicht aus, dass in spezifi- schen Bereichen modernen Produzierens und Dienstleistens spezialisier- tes Recht, weitgehend geschaffen unter Beizug von Spezialisten und ge- richtet an Spezialisten, bestehen muss, wie es im 19. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum ein besonderes Handelsgesetzbuch für Kauf- leute gab. Mit Sorge aber blicken wir auf die immer unverständlicher werdenden Texte des allgemeinen Rechts – sei es auch, dass dieses wegen unübersichtlicher werdender Kompetenzordnung selbst immer unüber- sichtlicher wird. Die Redlichkeit und die Verständlichkeit der Rechtsmitteilung sind unabdingbare Qualitäten der Kultur des Rechtes. 164Texte 
aus dem Nachlass von Gerard Batliner
	        

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