Volltext: Was will Liechtenstein sein?

Tote mit.» (Hugo v. Hofmannsthal) In der Sprache kommt ein Volk sin- nenhaft-geistig zu sich und bildet seine unverwechselbare Kultur. Die Sprache überliefert die Geschichte und Erfahrungen der Vorfahren, ihre Bräuche und Sitten und überbringt sie den Nachkommenden. In der Spra- che normieren die Völker ihr Handeln, erheben die Dichter und Denker und Staatsmänner ein Volk schöpferisch-dienend zu seiner Identität. Sprache ist das Innerlichste. Sprache ist das Öffentlichste. Überset- zungen erlauben es uns, über mehr als tausend Jahre hinweg Kontakte herzustellen, zu wissen von den Zehn Geboten Moses’ und von den XII- Tafel-Gesetzen Roms. Über Sprache reden ein Aristoteles, ein Sopho- kles, ein Vergil, ein Shakespeare zu uns und mit uns. In ihr gelingt Goe- the das zarteste Lied, Emile Zola die öffentliche Anklage, deren Wucht den grossen Prozess in der Affaire Dreyfus umstürzt, formt sich die öf- fentliche Meinung im Staat. In Worten verkauft der Bäcker sein Brot und erteilt der Feldherr die Befehle. Über begriffliche Chiffren bemächtigt sich der Forscher der Gesetze der Natur, lenkt der Fluglotse die An- und Abflüge. Private geben einander vertraglich das Wort, Rechtssätze regeln die Beziehungen zwischen den Einzelnen und dem Staat und zwischen den Staaten. Wenn der Staat ein notwendiges Kunstwerk ist, ist die Spra- che sein notwendiges logisches Korollarium. Kein Staat ohne sie. Die Sprache ist der Ausdruck des Rechts der Res publica. Nicht verlautbarte Gesetze sind keine Gesetze. Gerichtsurteile werden in Worte gefasst und verkündet. Das Gewaltmonopol des Staates manifestiert sich in Sprache: im Prozess, im Parlament, im Handeln der Verwaltung – bis zur Festle- gung der Unterrichtssprache in der öffentlichen Schule. Gegenüber der Religion kann sich der Staat ins Laikale zurückzie- hen. Nicht so bei der Sprache. Sie ist eine Sache der Privaten und des Ge- meinwesens. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Nicht ein je- der Einzelne hat Anspruch auf Benutzung seiner Sprache, wenn die Staatsgewalt ihm gegenüber auftritt. Andererseits kann es unverhältnis- mässig sein, wenn der Staat allen seinen Kulturen gegenüber sich in einer und derselben Sprache kundtut. Seit der Gewährung der Religionsfrei- heit hat sich der staatliche Absolutismus und Imperialismus wohl in kei- nem Bereich subtiler und in die Tiefen der menschlichen Kulturen ein- dringender verhalten als in der Bestimmung der Sprache: beim Vordrin- gen der Europäer in Amerika, Afrika und Asien – nicht zu reden vom in- nerstaatlichen europäischen Absolutismus bei der Festlegung der Staats- sprache. Zuletzt hat Rumänien, wo über 15 Prozent Ungarn leben, das 162Texte 
aus dem Nachlass von Gerard Batliner
	        

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