Volltext: Was will Liechtenstein sein?

Verfassung und Grundrecht auf Kultur Vortrag zum 60. Geburtstag von Professsor Peter Häberle, gehalten in Disentis am 12. Mai 1994 Gestatten Sie, dass ich etwas zum Thema einer basalen Weltkultur, dann zum Recht auf Sprache und schliesslich zur Kultur des Rechtes 
sage. I. EINE BASALE WELTKULTUR Peter Häberle, dessen kulturelle Heimat eher bei Weimar liegt als unter dem Gewitterhimmel von Bayreuth, wolle es mir verzeihen, wenn ich mit einem derben Satz von Bert Brecht (aus: Die Dreigroschenoper) be- ginne: «Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.» Lässt sich auch sagen: Erst kommt das, was zum Leben elementar notwendig ist, dann die Kultur? Immerhin hat Brecht es verstanden, Kultur im Ele- mentaren aufzuspüren und dichtend einzustiften. Eine Kultur der oberen Stockwerke bekommt bald Risse, wenn sie nicht bis in die Fundamente abgesichert ist. Die langsamen Berner haben dies verstanden, als sie in ihrer neuen Verfassung 1993 einen «Anspruch auf ein Obdach» und «auf die für ein menschenwürdiges Leben not- wendigen Mittel» bei Notlagen als Individualrecht festschrieben (Art. 29). Das Recht, wenn nicht auf eine Mahlzeit, so doch auf ein Stück Brot und auf irgendeine Hülle gehört zu den Grundlagen menschlicher Kul- tur – sei das Recht nun individualrechtlich oder als Imperativ für die Ge- meinschaft ausgestaltet. Gilt solches in der «heutigen Weltstunde», ein beliebtes Wort von Peter Häberle, global-bewusster und -erfühlter menschlicher Befindlichkeit nicht global: zwar nicht im Sinne eines an- gehobenen, national zu verwirklichenden Gleichheitssatzes, aber im Sinne eines zu verwirklichenden untersten humanen Netzes? Wenn wir die fundamentale Gleichheit der Menschen ernst nehmen – und seit Kant und der Aufklärung und einer zunehmend universal verantwortlichen 159
	        

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