verträgen, die «schwerwiegende ökologische Eingriffe» mit sich bringen, und meint dabei insbesondere das «Rheinkraftwerk». Was heisst übri- gens «schwerwiegende ökologische Eingriffe»? Eine höchst unklare Be- stimmung. Kompetenzbestimmungen müssen zur Vermeidung von Streitigkeiten klar sein: ob zum Beispiel ein Referendum zulässig ist oder nicht. Dafür die Verfassung ändern mit Langzeitwirkung? Wenn wir al- lein die Zeit seit dem Ersten Weltkrieg überblicken, sehen wir, wie viele Klippen unser Ländchen umschiffen musste, um zu überleben. Die Vor- lage macht uns in wichtigen aussenpolitischen Fragen langzeitlich unbe- weglich und bringt eine Veränderung unseres staatlichen
Systems. Was meinen Sie mit der Veränderung unseres Systems? Die Veränderungen zielen auf Verschiebungen innerhalb unserer demo- kratischen Ordnung, sie betreffen zuvorderst unser Referendums- system. Bei uns ist ja im innenpolitischen Bereich bei Verfassungsände- rungen und Gesetzesbeschlüssen die direkte Mitsprache des Volkes ge- geben. Dabei ist das Referendum ein präventiv allgemein bremsendes Element im Staat (bei jeder Vorlage wird zum vornherein Rücksicht auf das mögliche Referendum genommen) wie ein blockierendes Element (wenn das Referendum ergriffen wird und das Volk die Verfassungs- oder Gesetzesvorlage ablehnt). Doch steht dem Referendum in Liech- tenstein in der Verfassungs- und Gesetzgebung gleichwertig ein dyna- misches Element gegenüber, denn das Volk kann (mit Ausnahme reiner Finanzbeschlüsse) gegen jede Erstarrung aktiv werden und, wie so oft praktiziert, eine Verfassungs- ebenso wie eine Gesetzesinitiative ergrei- fen. Nun soll in der Aussenpolitik, in der wir als Staat ohnehin in der Defensive sind, ausschliesslich eine zusätzliche Blockierungsmöglichkeit eingebaut werden: und dies mit einem Erfordernis von 1000 Stimmen zur Ergreifung des Staatsvertragsreferendums, wogegen für jede, kleinste wie einschneidendste, Verfassungsänderung mindestens 1500 Stim men benötigt werden. So leicht geht das. Überdies: Während der Landtag bei Verfassungs- oder Gesetzesbe- schlüssen ein Referendum, wie es gelegentlich vorkommt, im Notfall durch Dringlicherklärung ausschalten kann, ist eine solche Möglichkeit der Dringlicherklärung für die anvisierten Staatsverträge nicht vorgese- 104Texte
aus dem Nachlass von Gerard Batliner