Volltext: Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

Gerechtigkeit kann nach einer Korrektur der positivrecht - lichen Gesetzeslage rufen Auf früheren Stufen der Rechtsentwicklung kam es oft zu kämpferi- schen, z.T. blutigen Konfrontationen zwischen Anhängern des recht- lich-politischen Status quo und Protagonisten der rechtspolitischen Verwirklichung neuer Formen der Moral. Heute sind — eine kaum zu überschätzende Errungenschaft der Rechtszivilisation – alte Postulate der Gerechtigkeit in grundlegenden Prinzipien der Verfassung und in Form verfassungsrechtlicher Durchsetzungsmittel kristallisiert. Die alte Spannung zwischen Recht und Gerechtigkeit wird verfassungsrechtlich, d.h. rechtssystemintern, aufgefangen. Die rechtsstaatliche Verfassung an erkennt Fälle, die «extra legem» liegen, nicht etwa «contra ius» gerich - tet sind. Gedacht ist vor allem an Recht, das korrekt zustande gekom- men ist, aber gegen fundamentale, verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Menschen und Bürger bzw. gegen das Willkürverbot als den in der Verfassung verankerten Kristallisationspunkt des Gerechtigkeits - prin zips verstossen und in den Verfahren und mit den Mitteln der Ver - fas sungsgerichtsbarkeit bzw. der Verfahren zum Schutze der Europäi - schen Menschenrechtskonvention korrigiert werden sollen.18 Zwei Beispiele aus dem liechtensteinischen Rechtsbereich seien – pars pro toto – an dieser Stelle hervorgehoben: die in der Landes ver - fassung und in der EMRK niedergelegten Meinungsäusserungsfreiheit und der neueren Praxis zum verfassungsrechtlichen 
Willkürverbot. Zur Meinungsäusserungsfreiheit: Der Journalisten-Fall In einem Entscheid vom 4. Oktober 199419bezeichnete der Staats ge - richts hof in bezug auf einen unflätigen und geschmacklosen Zeitungs - 98Daniel 
Thürer 18Zum Ganzen vgl. etwa Gerard Batliner, Aktuelle Fragen des liechtensteinischen Ver fas - sungsrechts, Vaduz 1998, S. 68 ff.; ders., Die Liechtensteinische Rechts ordnung und die Europäische Menschenrechtskonvention, in: Peter Geiger/Arno Wasch kuhn (Hrsg.), Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz, Vaduz 1990, S. 91 ff.; Luzius Wildhaber, Wechselspiel zwischen Innen und Aussen, Basel/Frankfurt a.M. 1996, S. 343 ff.; Her - bert Wille/Marzell Beck, Liechtenstein und die Europäische Menschen rechts kon ven - tion (EMRK), in: Liechtenstein in Europa, Vaduz 1984, S. 227 ff. 19StGH 1994/8, LES 1/95, S. 23 ff.
	        

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