Volltext: Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

Die Verfassungsbeschwerde als subjektives und objektives Rechtsschutzinstitut Wolfram Höfling Übersicht Verfassungsgerichtsbarkeit als «Krönung der Justizorganisation», Ver fas - sungs beschwerde als Krone des Grundrechtsschutzes – Zur Plurifunk tio - na lität der Verfassungsbeschwerde -Normative Anknüpfungspunkte im liechtensteinischen Verfassungsprozessrecht? – Exkurs: Die Rechtspre - chung des Bundesverfassungsgerichts zur Doppelfunktionalität der Verfas sungs beschwerde – Zur Doppelfunktionalität des Verfassungs be - schwerde verfahrens in der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs – Schlussbemerkungen: Der liechtensteinische Staatsgerichtshof «zwi- schen» dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem schweizeri- schen 
Bundesgericht I. Verfassungsgerichtsbarkeit als «Krönung der Justiz - organi sation» – Verfassungsbeschwerde als Krone des Grundrechtsschutzes 1928 bewegte die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer eine grosse Debatte um «Wesen und Entwicklung der Staatsgerichtsbarkeit».1 Cum grano salis ging es um einen deutsch-österreichischen Fundamen - tal dissens, dessen Exponenten Heinrich Triepel auf der einen und Hans Kelsen auf der anderen Seite waren. In diese Auseinandersetzung, die in den Folgejahren mit dem Streit zwischen Kelsen und Carl Schmitt um 138 
1Siehe die gleichlautenden Referate von Heinrich Triepel und Hans Kelsen, VVDStRL 5 (1929), 2 ff. und 30 ff.
	        

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