Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Soziodemografische Basis der Parteien Tab. 39: Wahlentscheid nach Zivilstand (in %) Zivilstand VU FBPL FL Total ledig 24.1 16.8 31.3 22.5 verheiratet 60.1 71.0 59.4 63.9 geschieden/ getrennt 8.6 4.2 7.3 6.9 verwitwet 7.1 8.0 2.1 6.7 Total 50.1 35.5 14.3 100.0 Anzahl Fälle 336 238 96 670 Cramer's V 
= 0./2** (Frattenwaklumfrage zum Vergleich: Cramer's V = 0.11 n.s.) ten. Diese Gruppe ist allerdings sehr klein. Die FBPL ist - wie aufgrund der Altersstruktur der Wählerbasis zu erwarten - bei den Verwitweten, die FL wie zu erwarten bei den Ledigen leicht übervertreten (Tab. 39). Es ist klar, dass der Zivilstand stark mit dem Alter zusammenhängt. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand ledig ist, ist bei Jüngeren grösser als bei Älteren. Dies trifft auch auf die anderen Zivilstands-Kategorien zu. Mittels multivariater Analysen wird daher zu prüfen sein, ob die Unter­ schiede im Wahlverhalten eher aus dem Zivilstand oder aus anderen, damit assoziierten Variablen zu erklären sind. Gewerkschaftsmitgliedschaft Falls aus der Entstehungszeit der Parteien und dem damit einhergehen­ den Selbstverständnis der Parteien noch Relikte vorhanden sind, müsste aus den Kreisen der VU eine stärkere Motivation vorhanden sein, sich gewerkschaftlich zu organisieren. In der FBPL hingegen war die liberal­ konservative Weltanschauung und die gewerbliche Orientierung in der Vergangenheit stärker verankert, weshalb mehr Distanz zu gewerk­ schaftlichen Aktivitäten zu erwarten ist. Insgesamt weist aber Liechtenstein keine ausgeprägte gewerkschaft­ liche Tradition auf. Das drückt sich darin aus, dass nur 14,8 Prozent aller Parteibekennerinnen Mitglied in einer Gewerkschaft sind. In der biva- riaten Tabelle erscheint die FL im Segment der Gewerkschaftsmitglieder leicht übervertreten, die FBPL leicht untervertreten (Tab. 40). Der Zusammenhang ist jedoch nur sehr schwach und erweist sich als nicht signifikant. Ein besonders ausgeprägter Hang von gewerkschaftlich Organisierten zur Wahl der VU ist nicht erkennbar. 213
	        

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