Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

dung zu belassen. Daher ist es für die Presse auch schwierig, immer eine genügend klare Scheidung von Berichterstattung und Kommen­ tierung vorzunehmen. Im besonderen Verhältnis vom Parlament zum Volk wie auch gene­ rell kommt schliesslich als Problem hinzu, dass nicht nur die Parla­ mentarier wegen ihrer geringen Zahl und den beschränkten Arbeits­ teilungsmöglichkeiten, sondern auch die Zeitungen oft Mühe haben, mit ihrem kleinen Mitarbeiterstab die heute komplexen Verhandlungs­ gegenstände des Parlaments und des Staates zu verarbeiten und in ihrem Zusammenhang verständlich darzustellen. Die Parlamentsbe­ richterstattung, welche volle Kenntnis der oft umfangreichen Regie­ rungsvorlagen und der parlamentarischen Diskussionszusammenhänge über alle behandelten Gegenstände voraussetzt, stellt hohe Ansprüche. 2. 
Abschnitt: Die Wahl-, Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion (Die Themen dieses Abschnittes sowie des 4. Abschnittes dieses Kapi­ tels werden in einer späteren separaten Publikation im Rahmen dieser Schriftenreihe behandelt.) 3. Abschnitt: Die Rekrutierungsfunktion In vielen Ländern wird dem Parlament eine wichtige Funktion bei der Rekrutierung politischer Talente und bei der Entdeckung, Schu­ lung und Auslese künftiger Regierungsmitglieder zuerkannt.202 Dies trifft eher zu bei Parlamenten mit Berufsparlamentariern, deren be­ rufliche Laufbahn allenfalls ganz natürlich eine Fortsetzung in einem Regierungsamt findet, gilt eher in Staaten, wo ein Parlamentsmandat mit einem Regierungsamt vereinbar oder hiezu gar Voraussetzung ist — in Grossbritannien stammen alle (80 und mehr) Regierungsmit­ glieder aus dem Parlament, vorwiegend aus dem Unterhaus208 — f0fBeyme, in: Symposium Europäisches Parlament, 18; Alois Riklin, Die Funktio­ nen des schweizerischen Parlaments im internationalen Vergleich, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Oktober 1977/3, 373ff. tos John P. Mackintosh, in: Symposium Europäisches Parlament, 180, 187. 96
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.