Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

um einen Einparteien-, Zweiparteien- oder Vielparteienstaat handelt. Selbst die Sowjetunion besitzt ein Parlament, dem die Regierung (zumindest nach der Norm) verantwortlich ist; die Existenz einer einzigen Partei ändert die Gegebenheiten. Anders ist die Physiogno­ mie des Vielparteienstaates mit lauter kleineren Parteien, wo notwen­ dig mehrere Parteien einen ständigen wechselseitigen Konsens finden müssen. Anders ist das bipolare System von Regierung gegen Oppo­ sition z. B. in Grossbritannien. Es fusst darauf, dass im wesentlichen zwei annähernd gleich grosse Parteien einander als Gegner gegenüber­ stehen.251 Es sind nicht nur die Anzahl und Grösse, die Struktur und die Ziele der einzelnen politischen Parteien, sondern auch ihr Verhalten zuein­ ander von Bedeutung für die Institutionen. Es macht einen Unter­ schied, wie die Parteien in den Institutionen zusammenarbeiten oder sich gegenseitig bekämpfen und wie sie die Probleme zu lösen versu­ chen. Doch wäre es falsch, den Vorrang und die Kraft der recht­ lichen Verfahrensregeln und Institutionen selbst zu missachten. Das politische Leben entfaltet sich in ihnen. Ihre normative Ordnung wirkt zurück auf das menschliche Verhalten, begrenzt es, lenkt es in bestimmte Richtungen, weist Aufgaben zu. So ist beides zu sehen: die rechtliche und institutionelle Ordnung und das Wirken der poli­ tischen Kräfte. Die Politikwissenschaft spricht von verschiedenen Typen des Zu­ sammenspiels der Kräfte im Staat. Gerhard Lehmbruch252 unterschei­ det in bezug auf die freiheitlichen Demokratien, von denen nachste­ hend die Rede ist, drei Typen, nämlich den hierarchisch-autoritären Typ (in Anlehnung an Michel Crozier)253, den bipolaren Typ des Parteienwettbewerbs um zeitlich befristete Machtausübung nach dem 251 Sehr verallgemeinernd und mit Vorbehalten kann man sagen, dass die Stellung der Partei im Staat umso stärker ist, je weniger Parteien es gibt. Sie ist weitaus am stärksten im Ein(heits)partei-Staat. Sie ist auch stark im freiheitlichen Zweiparteienstaat nach westlichem Muster, vor allem wenn eine der Parteien wie in Grossbritannien während der Legislaturperiode ihre Mehrheit und Macht voll ausspielen kann. Sie ist schwächer im Mehrparteienstaat, wo mehrere Par­ teien notwendigerweise zusammenarbeiten, und verringert sich weiter mit der Zunahme des Zwanges zur Konkordanz der Parteien. 282 Parteienwettbewerb im Bundesstaat, llff.; ders., Proporzdemokratie; ders., Consociational Democracy in the International System, in: European Journal of Political Research (Amsterdam), 3 (1975), 377ff. 258 Crozier, Le ph^nomine bureaucratique. 'Auch Ehrmann, 113ff., 211f. 122
	        

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