<< BB <2
D-bitahl nachgewiesen werden, so ist er der
Nol,ö1 >e zu überweisen.
16. Der BVerwaltungsrat ist für seine Handlungen
verantwortlich.
VII. Speziasverrihfungen.
el:
*.. Dx Präsident (Dortand) beruft 'die Vorsteher-
schr „m und l:3t ihr die vor!omm-ad2n Ge-
s<- 2 zur Zoratung und zum Entshe,c2 vor;
bei Stimmenoleichhewt Lat x den Sticher“ Heid.
-. Er <"dnet *3 <"dentliG:n und im Cinver-
ständni“ie mt dor "orsteherschaft die außeror-
dentlichen ."orsammlun<t .a cia.
3. Er unt< " xt mit S2m 8 > Träsidenten (Stell-
vertrat „„denuiw.r „1,2 alle Monate die
Bü“ - <:3 Vorwalter3 und mit diesem die-
jen; 1 *:3 Schrif:jübrers, außerordentlicher
Wei, *, 17 oft cx vom Verwaltungsrate beauf-
tragt wird. Er und der Geschäftsführer sind
zur Zeichnung der Firma berechtigt.
.. Der Ceichäftsführor besorgt das ekonomische
des “ "eins nd m Lir „ig *2x Waren, x
prür ee 66:2! it des Gewic:08, sowie -ie
Dum 44% 2 abn ulla. 7 Tabeivortommende
Inr.. „eiten 5. zt c* wie uverhau»t den janzen
Ges., i27ang dem Präsidenten (Vorstand) zu
Hand..1 2-3 Verwaltungsrates zur Beratung
und Entscheidung vor.