Volltext: Statuten des Consumvereins Mühleholz (Fürstentum Liechtenstein)

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D-bitahl nachgewiesen werden, so ist er der 
Nol,ö1 >e zu überweisen. 
16. Der BVerwaltungsrat ist für seine Handlungen 
verantwortlich. 
VII. Speziasverrihfungen. 
el: 
*.. Dx Präsident (Dortand) beruft 'die Vorsteher- 
schr „m und l:3t ihr die vor!omm-ad2n Ge- 
s<- 2 zur Zoratung und zum Entshe,c2 vor; 
bei Stimmenoleichhewt Lat x den Sticher“ Heid. 
-. Er <"dnet *3 <"dentliG:n und im Cinver- 
ständni“ie mt dor "orsteherschaft die außeror- 
dentlichen ."orsammlun<t .a cia. 
3. Er unt< " xt mit S2m 8 > Träsidenten (Stell- 
vertrat „„denuiw.r „1,2 alle Monate die 
Bü“ - <:3 Vorwalter3 und mit diesem die- 
jen; 1 *:3 Schrif:jübrers, außerordentlicher 
Wei, *, 17 oft cx vom Verwaltungsrate beauf- 
tragt wird. Er und der Geschäftsführer sind 
zur Zeichnung der Firma berechtigt. 
.. Der Ceichäftsführor besorgt das ekonomische 
des “ "eins nd m Lir „ig *2x Waren, x 
prür ee 66:2! it des Gewic:08, sowie -ie 
Dum 44% 2 abn ulla. 7 Tabeivortommende 
Inr.. „eiten 5. zt c* wie uverhau»t den janzen 
Ges., i27ang dem Präsidenten (Vorstand) zu 
Hand..1 2-3 Verwaltungsrates zur Beratung 
und Entscheidung vor.
	        

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