Volltext: Statuten des Consumvereins Mühleholz (Fürstentum Liechtenstein)

an“ “ zt werden ; ausaonommen sind iedoch diejenigen 
Neit! oer, welche insoize We3:“ 8 aus * x Um- 
gege: qgezwuna-n sind, den Verein 2u verlassen. 
Mitgl:edern, weiche aber nicht infolae xgegzuge3 aus 
der Umgegend vom Verein austreten, werden 5 fl. 
von ihrem Dividende - Guthaben zu Gunsten des 
Reservefondes in Qbzug 2bracht und :'e können nur 
wied-rx av**enommen w-rden, wenn | 2 4, 50, 
wied-y voll einzallen. An Austretei.*2? wird das 
Gutb“ hen n<> der zuleßt -“72i>aten Rehnung laut 
Gutycenbüchti zurückbe32%lit vom Zei "ond 
wir“ nichts rückvergütet, Mitg):29er, welch? ;e we- 
sellshaftsinteressen gefährden, können durch 1 Ver- 
wal r23rat von der Genossenschaft ausgeschlossen 
werde" ein ausgesc<loiienes vititglied hat jedoch 
das *e>t, innert 4 Wr /en an die nächste General- 
Versammlung za rekurieren. 
AuZaetretene und ausgeshHlossene 97“ "oder ver- 
lieren alle Ansprüche an das Gesellschaft8vermögen. 
VI. Organisation. 
En: 
Ts Set->yng. und ?2itung “1 Verginsänge- 
> anheuen 1: 5e* t für * 2 Dauer eines Jahres mit 
KC. derw&y.darkeit vn . örwaltur "3rat. TI ie Mit- 
glied“y d2?3 ?erwaltun“"rates " zitimieren sich durch 
das betreffende Sitkung3- resp. L3ahlprotokoll, welches 
vom Vorsikenden und Aktuar unterfertigt sein muß. 
22 
5,.x *2erwaltungsrat besteht aus 7 Mitgliedern ; 
demsuwoen liegen folgende Gejwäurie 1:
	        

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