an“ “ zt werden ; ausaonommen sind iedoch diejenigen
Neit! oer, welche insoize We3:“ 8 aus * x Um-
gege: qgezwuna-n sind, den Verein 2u verlassen.
Mitgl:edern, weiche aber nicht infolae xgegzuge3 aus
der Umgegend vom Verein austreten, werden 5 fl.
von ihrem Dividende - Guthaben zu Gunsten des
Reservefondes in Qbzug 2bracht und :'e können nur
wied-rx av**enommen w-rden, wenn | 2 4, 50,
wied-y voll einzallen. An Austretei.*2? wird das
Gutb“ hen n<> der zuleßt -“72i>aten Rehnung laut
Gutycenbüchti zurückbe32%lit vom Zei "ond
wir“ nichts rückvergütet, Mitg):29er, welch? ;e we-
sellshaftsinteressen gefährden, können durch 1 Ver-
wal r23rat von der Genossenschaft ausgeschlossen
werde" ein ausgesc<loiienes vititglied hat jedoch
das *e>t, innert 4 Wr /en an die nächste General-
Versammlung za rekurieren.
AuZaetretene und ausgeshHlossene 97“ "oder ver-
lieren alle Ansprüche an das Gesellschaft8vermögen.
VI. Organisation.
En:
Ts Set->yng. und ?2itung “1 Verginsänge-
> anheuen 1: 5e* t für * 2 Dauer eines Jahres mit
KC. derw&y.darkeit vn . örwaltur "3rat. TI ie Mit-
glied“y d2?3 ?erwaltun“"rates " zitimieren sich durch
das betreffende Sitkung3- resp. L3ahlprotokoll, welches
vom Vorsikenden und Aktuar unterfertigt sein muß.
22
5,.x *2erwaltungsrat besteht aus 7 Mitgliedern ;
demsuwoen liegen folgende Gejwäurie 1: