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IV. Betriebs-Kapital.
Das “riebskapital wird beschafft :
', Si+3 dom Stammkapital (3 <2.)
- Fws dem Kintritt8geld ä 2 fl. pro Mitglied.
2, Au8 Darle“en.
4. Aus dem Garantiekapital.
8
Mit- 7-9 wird jedermann, der vom Verwaltungs-
rate eventueu von der Feschlu5f&r "21 Generaiver-
versammlung als genügend kreditfähig befunden wird.
Für oeleistete Einzahlunaen und Guthaben am
Betrie3asrihus erhalten t:e Mitaliedr ein Gut-
habenbücher, welches nur auf die Zamilie des Inhabers
übertra-5ar it und ohne Bewilligung des * '*rwalt-
ungsrates in keinem Falle an jemanden cSgetreten
oder von jemanden darauf gegriffen werden darf
no< kann.
V. &in- und Austritt.
?
Ein“tende worden Mitglieder, wenn sie ein Ein-
tritt2=“ > von.) (1, einzahlen. Bei Anwachsen des
Reserv. ondes 1X der Verwaltungsrat befugt, das
Eintritt33eid entsprechend zu erhöhen ; das Eintritts-
geld fällt in den Reservefond.
«ox ustritt aus d-x Genossenschaft ist nur bei
Ex C. JySrohnung gestattet und muß dem .<r-
waltunozrate mindestens 3 Lonate vorher schriftiich