Volltext: Statuten des Consumvereins Mühleholz (Fürstentum Liechtenstein)

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IV. Betriebs-Kapital. 
Das “riebskapital wird beschafft : 
', Si+3 dom Stammkapital (3 <2.) 
- Fws dem Kintritt8geld ä 2 fl. pro Mitglied. 
2, Au8 Darle“en. 
4. Aus dem Garantiekapital. 
8 
Mit- 7-9 wird jedermann, der vom Verwaltungs- 
rate eventueu von der Feschlu5f&r "21 Generaiver- 
versammlung als genügend kreditfähig befunden wird. 
Für oeleistete Einzahlunaen und Guthaben am 
Betrie3asrihus erhalten t:e Mitaliedr ein Gut- 
habenbücher, welches nur auf die Zamilie des Inhabers 
übertra-5ar it und ohne Bewilligung des * '*rwalt- 
ungsrates in keinem Falle an jemanden cSgetreten 
oder von jemanden darauf gegriffen werden darf 
no< kann. 
V. &in- und Austritt. 
? 
Ein“tende worden Mitglieder, wenn sie ein Ein- 
tritt2=“ > von.) (1, einzahlen. Bei Anwachsen des 
Reserv. ondes 1X der Verwaltungsrat befugt, das 
Eintritt33eid entsprechend zu erhöhen ; das Eintritts- 
geld fällt in den Reservefond. 
«ox ustritt aus d-x Genossenschaft ist nur bei 
Ex C. JySrohnung gestattet und muß dem .<r- 
waltunozrate mindestens 3 Lonate vorher schriftiich
	        

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