Volltext: Statuten des Consumvereins Mühleholz (Fürstentum Liechtenstein)

Statuten 
... 
Li Z . „ + * 
Consumvereins Mühleholz 
(Färstentum Liechtenstein). 
1. Firma und Siß der Genossenschaft. 
Dede 
Die Firma hat zu lauten: 
„Konjumverein Mühleholz“. 
Ji. Zwe des Bereins. 
Der Konsumverein bezweckt den An- und “Terkauf 
guter und billiger Lebensmittel, sowie HauSshaltungs- 
bedürfnisse. 
Der Verkauf geschic't an Jedermann, jedoch 
nur 6gen bar oder kt genügender Sicherheit auf 
17 Tag? oder auf “ Wochen bei solcher, deren 
Firmen nur alle 4 Wochen ihre Arbeiter bezahlen, 
an Nichtmitglieder jedo< nur gegen var. 
II. Zeifdauer des Anternehmens. 
To . 'zuer Fr Genossenschaft wird auf unb2- 
[stimmte ; eit ftgt/-3t. 
«KS
	        

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