I-des Mitglied ist für die Fälschung seiner Gut-
haben“... vrranto-rtflich.
Eine solche hat zunää t den Entzug der . ,ahres-
dividende zur “ 7/3 und überdies :,- r Verwalt-
una8rat bere>. c*gen das betreffende Mitglied
8 9 in *nwerdung zu brincon.
T '» Lerwaltung. eat it nur berechtigt, das Gut-
haben dem r*Ztm&"5:a T'gentümer 52gen Lor-
weisu:1 des Guthabezöu“ ieins, "der im Falle eine
zweite » rjson 1 921 beav**"t wird, 5*gen Vorwei-
sung einer schrifilichen * ollmaöt au27u« "72m.
Wenn innert eines <zhres keine "are. >, %, nicht
für f;. 50,-- bezogen, “der vom Tos * 2x urotr-
tragunn des Austrittes odcr Ausschluss)8 an die
Auszahlung der eventuegen Guthaben nicht verlangt
wird, sind sie verjährt und fallen dem Reierve '9nd zu.
Der Verwaltur rat . : befu-“, Mit“ „zut-
habe * soweit diescc<ven den Vetrag von ;.. .00.-=-
über, „.gea, ganz oder teilweise auf 3 (drei) Monate
zur Rückzahlung zu kündigen.
G.»
B-? einer allfälliaen Auflösung des Vereins ist
der Frejerve:“... und sämtliches <Sereinz vermögen
unter * > L.«* lieder im Verhältnis nach ihrem zur
Zeit € enden Guthaben oder,- in Frmangelung
eines soccyen, nach dem bisShin ausbezahlten Waren-
bezuge zu verteilen.
S8 =-»
Vi einem allfälligen Defizit wird zur <.Xung
desselven zuerst der Reservefond in Anspruch ;;e-