Volltext: Statuten des Lesevereins Vaduz

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Empfanges und der Abgabe samt etwaiger Be- 
schädigung oder teilweisem Verlust der betreffenden 
Sendung zu konstatieren hat ; 
cc) bei der Circalation ist der festgesezte Termin ge- 
nau einzuhalten und die Sendung sicher an den 
Nachmann abzuliefern ; 
dd) die Abgabe von in Circulation geseßter oder an- 
derer Lesevereinsschriften an Nichtmitglieder ist 
strenge untersagt; 
ee) Mitglieder, welche die Circulation nachlässig inne- 
halten, können durch Beschluß der Plenarversamm- 
lung von der Circulation für die Dauer eines 
Jahres ausgeschlossen werden; 
ft) beschmußte, verstümmelte oder in Verlust geratene 
Exemplare sind vom schuldigen Mitgliede durch neue 
zu ersetzen ; 
22) gewöhnliche in Circulation gegebene Sendungen 
dürfen über 7 Tage vom einzelnen Mitgliede nicht 
behalten werden ; 
hh) aus der Bibliothef bezogene Bücher find nach spä- 
testens 4 Wochen wieder zurückzustellen. 
e) der Jahresbeitrag eines Mitgliedes beträgt vorläufig 
8 Kronen ö. W. Dem Edelsinne einzelner Mit- 
glieder sollen immerhin dadurch keine Schranken ge- 
sezt sein. Die Beiträge sind vierteljährlich an den 
Vereinskassier zu entrichten und es werden nicht ein- 
gehende Beiträge auf Kosten der Säumigen vom 
Kassier eingezogen. 
8 8. 
Tie Berechtigung der Mitglieder erlischt durch den 
Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluß. Letzterer
	        

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