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b) der II. Vorstand vertritt in allen Verhinderungs-
fällen den 1. Vorstand mit allen Befugnissen des-
selben und übt die oberste Aufsicht über das Cassa-
weten.
-. der Cassier erhebt statutengemäß die Beiträge, bestellt
Zeitschriften, besorgt die Erfordernisse des Vereins
und k-treitet alle den Verein betreffenden Zahlungen.
Er stellt den Etat auf und die JahreSrec<hnung und führt
das Mitalieder-Veorzeichnis. Beträge über 100 Kronen
vd. W. sollen nie in Händen des Cassiers liegen, jon-
dern zinSbringend angelegt fein ;
4) der € efretär führt die Aufzeichnungen der Gesellsc<hafts-
beschlüsse, besorgt alle sonstigen schriftlichen Aus-
fertigungen, überwacht die Circulation der Schriften,
sowie die Ordnung ihrer Auflage im Lesezimmer,
nimmt die aus der Circulation zurückkehrenden
Schriften in Empfang und ordnet die Circulation
neuer an.
8S 19.
2?u den wesentlichen Pflichten der Vorstandschaft ge-
hört d.2 entsprechende LT orbereituna, Sichtung, Prüfung
und Färdigung aller Materialien, welche in den Bereich
der Y enarve“fammlung gehören. Sie regt an, controlliert,
und nimmt jeden eingebrachten Antrag entgegen, über-
vacht den Vollzug der Statuten und leitet die Vereins-
versammlungen.
S 20.
Der Verein wahrt sich das Recht, ältere Vereins-
chriften, besonders belletristischen Juhalts, die nicht für
einen dauernden Bestand der LesevereinsSbibliothek von
Wert sind, in bestimmten Zeiträumen zu Gunsten der