Volltext: Statuten des Lesevereins Vaduz

-- 11 -- 
b) der II. Vorstand vertritt in allen Verhinderungs- 
fällen den 1. Vorstand mit allen Befugnissen des- 
selben und übt die oberste Aufsicht über das Cassa- 
weten. 
-. der Cassier erhebt statutengemäß die Beiträge, bestellt 
Zeitschriften, besorgt die Erfordernisse des Vereins 
und k-treitet alle den Verein betreffenden Zahlungen. 
Er stellt den Etat auf und die JahreSrec<hnung und führt 
das Mitalieder-Veorzeichnis. Beträge über 100 Kronen 
vd. W. sollen nie in Händen des Cassiers liegen, jon- 
dern zinSbringend angelegt fein ; 
4) der € efretär führt die Aufzeichnungen der Gesellsc<hafts- 
beschlüsse, besorgt alle sonstigen schriftlichen Aus- 
fertigungen, überwacht die Circulation der Schriften, 
sowie die Ordnung ihrer Auflage im Lesezimmer, 
nimmt die aus der Circulation zurückkehrenden 
Schriften in Empfang und ordnet die Circulation 
neuer an. 
8S 19. 
2?u den wesentlichen Pflichten der Vorstandschaft ge- 
hört d.2 entsprechende LT orbereituna, Sichtung, Prüfung 
und Färdigung aller Materialien, welche in den Bereich 
der Y enarve“fammlung gehören. Sie regt an, controlliert, 
und nimmt jeden eingebrachten Antrag entgegen, über- 
vacht den Vollzug der Statuten und leitet die Vereins- 
versammlungen. 
S 20. 
Der Verein wahrt sich das Recht, ältere Vereins- 
chriften, besonders belletristischen Juhalts, die nicht für 
einen dauernden Bestand der LesevereinsSbibliothek von 
Wert sind, in bestimmten Zeiträumen zu Gunsten der
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.