Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Demzufolge dürfte auch der, ursprünglich Aspermont'’ 
sche Meyerhof Fröwis (in Untervaz) ebenfalls aus Leib- 
eigenen bestanden haben, wogegen hinsichtlich der bischöf- 
lichen Meyerhöfe Zizers und Igis das Nämliche nicht 
nachweisbar ist, obwohl auch hier leibeigene Bauern (coloni) 
vorkommen. *) 
So gab es sich denn von selbst, dass der Bischof, ge- 
stützt einerseits auf seine Besitzungen und die damit ver- 
bundene Immunitätsgerichtsbarkeit , anderseits auf die in 
der Reichsvogtei gelegenen, auch auf die Freien sich er“ 
streckenden gräflichen Rechte im Gebiete der vier Dörfer, 
wie in Cur, Grund-, Territorial- und Landeshert 
wurde, so dass er z. B. im Jahr 1496: die Herrschaft As- 
permont sammt dem Dorfe Trimmis mit dem Hoch- und 
Niedervericht, Leuten, Gütern, Zins, Zehnten, Ber- 
gen, Thälern, Umgeld u. s. w, verpfänden konnte. ?) 
Diese Geschichte der vier Dörfer gibt uns zugleich eine 
konkrete Vorstellung von einem Meyerhof: Ein solcher) 
wurde nämlich durch die, unter der Verwaltung: eines 
« Meyers» stehenden Güter und Gefälle, Eigen- und Lehens- 
leute eines gewissen: Reviers gebildet; oft sind daher diese 
Meyerhöfe dadurch, dass sie sich gebietlich abschlossen, die‘ 
Vorgänger von Gemeinden gewesen, wofür uns gerade 
Zizers, Igis und zum Theil auch Trimmis Beispiele 
geben. 
Il. Das Bergell, 
Im_ Jahr 960 schenkte Otto I. dem Bischof Hartbert 
von. Cur das Thal Bergell mit aller dem Grafen bisher 
zugestandenen Gerichtsbarkeit nebst dem dortigen Königs- 
zins und dem Zoll in Vicosoprano?) und zwar. wurde das- 
1) Leibeigene Bauernfamilien (coloniae) werden in Igis erwähnt‘ 
(Bischöfl, Urb. v. 1290—1298.} 
?) Urk. v. 1496 im bischöfl. Archiv. 
3) Mohr, Cod. I, n, 56 (« Vallem Pergaliae cum omni distrie- 
tione placiti et panni hactenus ad comitatum pertinenti. »)
	        

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