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sowie das laxere und schwerfälligere kirchliche Regiment
in Betracht zu ziehen.
Von den weltlichen Herren Oberrätiens waren es
nur die Freiherren von Vatz, welche zu Begründung
einer strammen Landesherrschaft sich angeschickt hatten.
Allein durch Aufnahme der Walserkolonieen, besonders der-
jenigen zu Davos, das gewissermassen den Mittelpunkt
ihrer Besitzungen bildete , hatten sie ein Element einge-
führt, welches ringsherum den. Feudalismus unterfrass. Zu-
dem starben die Herren von Vatz schon früh aus, ihre
Besitzungen fielen an verschiedene Erben, grossentheils an
solche, die ausser Landes waren, und wechselten oft Hand,
was Alles der Erreichung der von den Herren v. Vatz in’s
Auge gefassten herrschaftlichen Ziele nicht förderlich war.
__ Was sodann’ die Freiherren von Belmont betrifft, so
hatten dieselben in der Grub, wo sie allem Anschein nach
nur sehr allmälig regenüber dem dortigen niedern Adel eine
Territorialherrlichkeit zu erlangen vermochten, ihre Landes-
herrschaft so wenig durchgreifend zu begründen vermocht,
dass die in dieser Landschaft zerstreuten Freien noch immer
dem «äflichen Landgericht zu Lags unterworfen blieben.
Und die Freiherren v. Räzüns können auch nur mit Rück-
sicht. auf die vier nächstliegenden Dörfer, die aber auch bald
Selbständigkeit anstrebten, als eigentliche Landesherren
gelten. Kaum in Betracht kommen hiebei die kleinen
Herrschaften Greifenstein, Hohentrins und Halden-
stein, deren letztere allein das Bild einer ausgebildeten
feudalen Herrschaft bietet.
Da somit eine stramme Herrschaftsgewalt in Oberrätien
gar‘ nicht oder nur sporadisch aufkam , so begreift. es sich,
dass die Leibeigenschaft sich nicht ausbreiten und sich na-
mentlich nicht mit der Unterthanenschaft vermengen
konnte. Und anderseits ist es einleuchtend , dass die vor-
herrschenden freien Elemente der Bevölkerung allmälig
xuch die unfreien nach sich ziehen mussten. Ganz besonders