Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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sowie das laxere und schwerfälligere kirchliche Regiment 
in Betracht zu ziehen. 
Von den weltlichen Herren Oberrätiens waren es 
nur die Freiherren von Vatz, welche zu Begründung 
einer strammen Landesherrschaft sich angeschickt hatten. 
Allein durch Aufnahme der Walserkolonieen, besonders der- 
jenigen zu Davos, das gewissermassen den Mittelpunkt 
ihrer Besitzungen bildete , hatten sie ein Element einge- 
führt, welches ringsherum den. Feudalismus unterfrass. Zu- 
dem starben die Herren von Vatz schon früh aus, ihre 
Besitzungen fielen an verschiedene Erben, grossentheils an 
solche, die ausser Landes waren, und wechselten oft Hand, 
was Alles der Erreichung der von den Herren v. Vatz in’s 
Auge gefassten herrschaftlichen Ziele nicht förderlich war. 
__ Was sodann’ die Freiherren von Belmont betrifft, so 
hatten dieselben in der Grub, wo sie allem Anschein nach 
nur sehr allmälig regenüber dem dortigen niedern Adel eine 
Territorialherrlichkeit zu erlangen vermochten, ihre Landes- 
herrschaft so wenig durchgreifend zu begründen vermocht, 
dass die in dieser Landschaft zerstreuten Freien noch immer 
dem «äflichen Landgericht zu Lags unterworfen blieben. 
Und die Freiherren v. Räzüns können auch nur mit Rück- 
sicht. auf die vier nächstliegenden Dörfer, die aber auch bald 
Selbständigkeit anstrebten, als eigentliche Landesherren 
gelten. Kaum in Betracht kommen hiebei die kleinen 
Herrschaften Greifenstein, Hohentrins und Halden- 
stein, deren letztere allein das Bild einer ausgebildeten 
feudalen Herrschaft bietet. 
Da somit eine stramme Herrschaftsgewalt in Oberrätien 
gar‘ nicht oder nur sporadisch aufkam , so begreift. es sich, 
dass die Leibeigenschaft sich nicht ausbreiten und sich na- 
mentlich nicht mit der Unterthanenschaft vermengen 
konnte. Und anderseits ist es einleuchtend , dass die vor- 
herrschenden freien Elemente der Bevölkerung allmälig 
xuch die unfreien nach sich ziehen mussten. Ganz besonders
	        

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