Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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den Gebrüdern Hartmann‘ und Rudolf Grafen von Werden- 
berg-Sargans erfolgten Theilung, wonach letzterem, nebst 
Sargans, auch «die Freien von Lags» zutrafen !), und 
sodann aus einer Urkunde von 1348?), woraus erhellt, dass 
derselbe (Graf Rudolf v. Sargans) die Grafschaft Lags nur 
als östereichısches Pfand besass, so zwar, dass den 
Herzogen von Oesterreich die Wiederlösung zustand, so wie 
ferner, dass I 9nat von Vatz'(Schwierrvater des Grafen 
Rudolf) die Herrschaft Lags‘ innegehabt und die Burg 
Langenberg zerstört hatte?). Gewiss ist auch, dass dem 
Grafen Rudolf von Sargans die Herrschaft Lags durch seine 
Gemahlin, Ursula von Vatz, zugebracht worden war“), folg- 
lich auch wahrscheinlich, dass schon Donat von Vatz sie 
von Oesterreich zum Pfand hatte. Seine an der Burg Lan- 
genberg ausgeübte Gewaltthat so wie die Ansprüche, die 
er, wie wır gesehen, auf Georgenberg und Friedberg erho- 
ben zu haben“ scheint, deuten‘ aber darauf, dass‘ derselbe 
sich mit‘ diesem Pfandrechte nicht begnügte, sondern ver- 
möge dieses‘ Titels sich zum Selbstherrn von Lags aufzu- 
werfen‘ und auch‘ die benachbarten, wol noch der hohen 
Judikatur der Grafschaft Lags unterworfenen Edelherrschaf- 
ten sich zuzueignen oder wenigstens sich dienstbar zu ma- 
chen trachtete, wie ihm dies wirklich mit Rücksicht auf den 
Heinzenberg gelungen zu sein scheint. (s. S. 338) 
Man ist darnach zu glauben versucht, dass Donat von 
Vatz, gestützt auf seine hervorragende Macht, sich mit dem 
kühnen Plane trug, in Oberrätien eine Art Alleinherrschaft 
zu begründen. 
1) Spruchbrief v, 1342 im bischöfl, Archiv. 
2) Urk. v. 1348 im geh. Archiv zu. Wien: (abgedruckt in den 
Monatrosen v. 1870, S. 2381. 
3), «awer ‚der ‚schad, den derselbe unser. Herr von Oesterreich 
empfangen hat an derselben! herrschaft zu Lachs, da die vest zer- 
brochen wart dieweil si.der von Vatz inne hat». 
4) «was im ze sinem wyb worden ist» (Obige Urk. v. 1342); 
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