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von dem aber, nachdem jene ihm wieder entzogen worden,
nur der genannte Wald übrig geblieben war.
Ist meine Vermuthung begründet, so’ würden die Gra-
fen von Oberrätien, erst nachdem Hohentrins für das Reich
verloren gegangen (s. S. 444), ihren Sitz nach dem benachbar-
ten Lags oder in die dortige Burg Lan genberg, welche
ebenfalls königliches beziehungsw. gräfliches Lehen war‘)
und vielleicht zu diesem Zweck erbaut wurde, verlegt haben.
Die Wahl dieses ziemlich abgelegenen Sitzes mag auf-
fallen, lässt sich aber dennoch leicht erklären, wenn man
erwägt, dass zu der Zeit, als diese Verlegung stattgefunden
haben mag, ausser dem Lagser Waldbezirk, bereits so ziem-
lich das ganze cberrätische Gebiet der Grund- oder der Terri-
torialherrlichkeit der rätischen Stifte. und Herrschaften an-
heimgefallen war, der gräfliche Sitz aber nothwendig‘ nur
auf königlichen Boden verlegt ‘werden konnte.
Thatsache ist, dass die Grafschaft Oberrätien fortan,
nach dem neuen Herrschaftssitze, “ rafschaft Lags hiess,
und dass Kaiser Albrecht (1299) seine Söhne, die Her-
zoge von Oesterreich, damit belehnte *). Ob aber vordem
diese Grafschaft Jemandem verliehen war und Wem? ist
unbekannt.
Ich halte es desshalb für möglich und selbst für wahr-
scheinlich, dass dieselbe bis dahin vakant geblieben war
und. dass die Kaiser in der Reichsvogtei über den Haupt-
ort Cur einen Ersatz für die Grafschaft suchten. In sol-
chem Falle dürfte das Zusammentreffen der Verleihung der
Grafschaft Lags an die Herzoge von Oesterreich mit der von
1) «Die burg ze Langenberg ist der herschaft lehen vom Rich»
{Urk. v. 1309
?) T'schudi, Chron., I. 8. 224. Tschudi gibt hier die Begren-
zung der Grafschaft Lags ganz übereinstimmend mit dem Urbar v.
1309 an mit dem Beifügen: «In diesem Begriffe liegt viel landts,
doch gehört vil Herrlichkeit an das Stifft Chur und an die Gottz-
hüser Disentis und Pfevers. ouch etlichen Fryherren u. Edelknechten >».