Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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geschah, und zwar So, dass Hohentrins (vielleicht in Folge 
einer vom: Reiche nicht eingelösten Pfandschaft) als Allod 
auf die andere Bregenzer Linie (s. Tafel’A) und von dieser 
auf die Neumontforter, durch die Adelheit von Montfort, 
Gemahlin Walter’s III. von Vatz (s. Tafel C), aber auf Die 
von. Vatz kam, womit es übereinstimmen würde, dass Die 
von Vatz schon im Beginne des XIII. Jahrhunderts im Besitz 
dieser Herrschaft sich befunden haben müssen, wenn anders 
die Mutter der erwähnten Brüder Hugo und Albrecht von 
Werdenberg sie von ihrem Vater, Walter IV. von Vatz, 
überkommen haben sollte. 
Auf einen möglichen Zusammenhang der Herrschaft 
Hohentrins mit der Grafschaft Lags gedenke ich bei 
Besprechung der letzteren aufmerksam zu machen. 
Von den Grafen von Werdenberg-Heiligenberg ging 
Hohentrins um das Jahr 1425 auf die Freiherren v. Hewen 
über!). Letztere verpfändeten, nachdem sie schon vorher 
den Weinzehnten in Tamins und alle erblichen Zinse 
(um fl. 3090) veräussert hatten ?), im Jahr 1563 die Herr- 
schaft für fl. 8000 an einen Juden (G. Besserer von War- 
tenweiler) ?), welcher, da von dem bedungenen zweijährigen 
fällt das Jahr 965 in die Regierungszeit Burchard’s IL, als Her- 
zogs von Schwaben, von welchem urkundlich nicht erhellt, dass er 
auch die Grafschaft Unterrätien verwaltete, während sich dies für 
seinen Vorgänger Liutolf (949—954) u. für seinen Nachfolger Otto 1. 
(973—982) nachweisen lässt. Es muss desshalb in der Verwaltung 
Unterrätiens durch die Herzoge v. Schwaben unter Burchard II. eine 
Unterbrechung eingetreten sein, während welcher dieselbe dem 
Grafen Adalbert von Bregenz-Buchhorn, damaligem Grafen in Ober- 
rätien, übertragen wurde. 
1) Im Jahr 1426 ist Freiherr Pet. von Hewen, als Herr v. Hohen- 
trins, thätig für Bestimmung der Grenzen zwischen seiner Herrschaft 
und. Pfävers (Wegelin, Reg. v. Pfävers, n. 435). Derselbe hatte eine 
Anna v. Werdenberg-Heiligenberg zur Gattin (Salis-Seewis, Ab- 
handlung über die Herrschaft Hohentrins). 
2) Urk. v. 1432. u. 1435 (in Abschrift im Archiv Tamins). 
3) Urk. v. 1563 im Staatsarchiv.
	        

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