Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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auch für die: Kriminaljudikatur besondere Gerichte bildeten; 
so zwar dass für Strafsachen ihre Gerichte durch einen 
Zuzug aus dem Räzünser Gericht verstärkt wurden. Der 
Ammann von Uebersaxen wurde übrigens wie der Rä- 
zünser, derjenige von Tenna aber, wenigstens später, frei 
von der Cerichtsgemeinde gewählt. ! 
Endlich im Jahr 1549 löste Kaiser Ferdinand die 
Herrschaft Räzüns von der Familie Marmels ein“ ver- 
pfändete sie aber nebst den Gerichten Tenna und Ueber- 
saxen bald hernach (1558) für fl. 14,000‘ dem Joh. Planta 
von Wildenberg.®) 
Dem Joh. Planta folgte im Jahr 1573 sein Schwieger- 
sohn, E»»thol. Stampa, im Besitze der Lierrschaft Rä- 
züns. !ach dessen Tode wurde sie von Kaiser Ferdinand 
(1586) der nämlichen Familie Planta kaufweise mit Vor- 
behalt wer Wiederlösung überlassen“), in deren Besitz die- 
selbe bis 1680 verblieb, aber nicht ohne mancherlei Strei- 
tigkeiten und Kämpre zwischen der Herrschaft und den 
unbotmässigen vier Gemeinden, mit welchen jene sich ge- 
wöhnlich gütlich vergleichen musste *°), wie auch schon ihre 
Rechtsvorgänger, Marmels und Stampa, sich zu solchen 
Abkommnissen hatten verstehen müssen‘, 
Im Jahr 1680 ging die Herrschaft auf die den Planta 
verschwägerte Familie Travers von Ortenstein über”), 
1‘) Sprecher. Pallas R., S. 291 u, 295. 
° Spreck ar} a8 : 13. 299. 
:. Sprecher, a. a. (* u. Urk, v. 1586 im Staatsarchiv. 
Urk. v. 1586 b im Kantonsarchirv. 
3 Vergleiche mit Felsberg (1615), mit den vier Gemeinden (1662), 
mit Ems (1669) u. Abschied v. 1678 (Urk. im Kanton sarchiv). 
6) Spruch zwischen Marmels u. den vier Gemeinden v. 1551, 
zwischen Planta und den IV Gemeinden v. 1560, zwischen Stampa 
u. Ems v. 1570, Vertrag v. Stamna mit Uebersaxen v. 1579, Urtheil 
zwischen ihm und Tenna v. 1579 (Urk. im Kantonsarchiv; 
Burklechner, Raetia Austr., S. 37—48). 
7) Genealogie der Familie Planta.
	        

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