Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

47. — 
Johannn von Singen, Herzog Albrecht’s Kanzler 
(1376—1988), 
Johann Abundi (Naso) von Nenzingen, Kaiser Sig- 
mund’s Geheimer’ Rath (1417—1440); 
Leonhard Wissmayer, Kaiser Friedrich’s III. Kanzler 
und Geheimer Rath (1453—1458) 1). 
Ja der erstgenannte (Peter von Böhmen) hatte sogar 
im Jahr 1360 mit den Herzogen von Oesterreich einen ge- 
heimen Vertrag abgeschlossen , wonach er: denselben _ das 
Bisthum Cur mit Vesten, Städten, Leuten und Gerichten 
auf acht Jahre überliess, wogegen die .ierzoge ihn an ihrem 
Hof halten, verköstigen, mit zwölf Pferden versehen und 
ihm überdies einen Jahresgehalt von 1000 Gulden geben 
sollten ?) — eine Stipulation, die man freilich, wie es scheint, 
Anstand nahm, in Vollziehung zu setzen, die aber klar den 
Abgrund zeigt, über welchem die oberrätischen Landschaf- 
ten, mitunter es selbst nicht ahnend, stetsfort schwebten. 
Auch Kaiser Maximilian befolgte. diese traditionelle 
Politik, indem‘ im Jahr 1503 sein Geheimer Rath Paul 
Ziegler, welcher die bischöfl: Residenz Sogar‘ nach Fürsten- 
burg zu verlegen suchte, Bischof wurde. Es hatte daher 
seinen tiefen Grund, dass nach dessen Tode (1541) der Got- 
teshausbund sich für künftige Bischofswahlen das hoheit- 
liche Placet ausbedang *). 
Doch ich wende mich nach dieser Abschweifung wieder 
der Herrschaft Räzüns zu. 
Nachdem Kaiser Maximilian Räzüns erworben, liess er 
sofort (1497). durch seine « Administratoren » mit den vier 
Herrschaftsgemeinden Räzüns, Bonaduz, Ems und Felsberg 
1) Catolog. Flugi, S. 10 u. 11. 
2) Urk, v. 1360 im k. k. Archiv zu Wien (Lichnowsky, 
Gesch. VI, Reg. n. 194). 
3) Ausführung der Rechtsame des‘ Gotteshausbundes. S. 14.
	        

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