Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Umsonst nahmen sich die Kaiser, als Schirmvögte des 
Klosters, des letzteren gegen die « Anmassungen » der Land- 
schaft an‘) und intervenirte auch das Kloster Roggenburg.®) 
Endlich im Jahr 1646 schritt‘ die Landschaft‘ sogar zur 
gewaltsamen‘ Aufhebung des schon längere Zeit nur noch 
provisorisch‘ bestandenen Klosters. 3) 
Von den vatzisch-toggenburgischen Herrschaften 
bleiben nur noch Mayenfeld und Aspermont zu be- 
sprechen. "1a diese aber erst nach dem Erlöschen der 
Grafen von Toggenburg ans Licht treten, muss ich 
vorerst dieses wichtige Ereigniss erwähnen. 
An dieser Stelle hebe ich blos den auffallenden Um- 
stand hervor, dass zur Zeit, als Mayenfeld schon unzweifel- 
haft toggenburgisch geworden war (1342—1353), der 
Ritter Lartmann, Mevervon Windegg, als Herr von 
Mayenfeld erscheint‘), was ich mir ‚nicht anders als 
durch die Annahme erklären kann, dass diese Herrschaft 
dannzumal demselben verpfändet war. ‘Vom Jahr 1360 
an erscheinen die Grafen von Toggenburg übrigens schon 
als Inhaber der Herrschaft Mayenfeld. °) 
1) So namentlich von 1549 bis 1557 (Florin’sche Sammlung, 
fo. 468). 
?) Obige Urkunde von 1549 und 1557. 
3) Eichhorn; episcop. Cur., S. 358. 
14) Urkunde von 1342 und 1349 (Mohr, Cod. II. n. 276; IIL n. 
36), wo Werner, Ammann zu Mayenfeld, und sein Sohn Güter zu 
Mayenfeld mit Genehmigung des Ritters Hartmann, Meyer von Wind- 
egg, verkaufen, und Urkunde von 1353 (Wegelin, Reg. v. Pfävers, 
n. 207), wo Ulr. von Haldenstein, Vogt zu Mayenfeld, Namens 
des nämlichen Ritters Hartmann. einen Verkauf vor 
Gericht fertigt. 
5) Auf der Veste Mayenfeld werden eine Reihe von Urkunden 
von. ihnen ausgefertigt, s. Urkunden von 1360, 1362 u. s. w. (Mohr, 
Cod. II. n. 91, 103) und im Jahr 1389 vertritt Graf Donat von Tog- 
genburg «seine Leute in Fläsch>» in einer Grenzbereinigung mit 
Balzers (Mohr, Cod. IV. n. 140). 
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