Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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schina zugestandenen) nichts anders als die hohe Judikatur 
und das Schirmrecht verstanden werden, welche, zufolge der 
später an den Tag tretenden Schirmbriefe, dem Landes- 
herrn zukamen: Demnach ist auch schon der von den 
Herren von Räzüns im Jahr 1450 ausgestellte Freiheits- 
brief nur als ‚ein Bestätigungsakt ‚zu betrachten, und 
wirklich stimmten die von den Herren von Räzüns und von 
Trivulz den Deutschen in Safıen ertheilten beziehungsweise 
bestätieten Freiheiten mit den von Walter von Vatz den 
Rheinwaldern ertheilten völlig überein, und die 'Thatsache, 
dass die Rheinwalder und Safıer sich in Kriminalsachen 
für Ergänzung des Gerichtes gegenseitig « Zuzug » leisteten‘), 
dürfte sogar darauf deuten, dass die Deutschen in Safıen 
eine Rheinwalder Kolonie ‚waren. 
Von den Herren von Trivulz kaufte sich endlich Safıen, 
wahrscheinlich um das Jahr 1655, los?), und zwar vermuth- 
lich für fi. 2500.23) 
7) Tschapina (Cepina). Eine ähnliche Kolonisation, 
wie in Safıen, fand auch in dem, an dem Uebergang über 
den Heinzenberg in das Safıerthal gelegenen, ursprünglich, 
wie sein Name zeigt, wol ebenfalls romanischen Tschapina 
statt. Ueber Zeıt und Art dieser deutschen Einwanderung 
geben die Quellen keinen Aufschluss. *) 
Wir erfahren bios, dass diese Walser schon im Jahr 
1383 (als der Heinzenberg an Räzüns verkauft wurde) als 
1) Urtheil von 1616 im Archiv Safien. 
?) In diesem .Jahre erscheinen die Trivulzi zum letzten Male als 
Markgrafen von Safıen (Urkunde von 1655 im Archiv Safien). 
3) Durch Urtheil von 1616 (im Archiv Safien) waren nämlich 
die Herren Trivulzi schuldig erklärt worden, ihre Herrschaftsrechte 
im Fall des Verkaufs der Gemeinde Safıen für fl. 2500 zu überlassen. 
4) Ob etwa ein Zusammenhang mit Obersaxen, wo ein Hof 
«Tschupina» (im Testament des Bischofs Tello « Ceipone») heisst, an- 
genommen werden darf, lasse ich dahin gestellt.
	        

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