Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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zwar selbständige Walsergemeinden waren, auch‘. (ausser 
Calfeusen)‘) eigene Gerichte bildeten, aber keine selbst- 
ständige ierichtsbarkeit besessen zu haben scheinen. 
Walserkolonieen —- jedoch ohne, gemeindliche Selb- 
ständigkeit — waren auch zu Vidaz (bei Flims)?), ‚auf 
Flix (im Oberhalbstein)?), auf Runcalier (bei. Cur)*), 
in Curwalden®), in Seewis®), ‚oberhalb ‚Jenaz”), zu 
Vasön, Balfris, Matugg- (im Sarganserland)®), am 
Walserberg (oberhalb Azmoos), in Montavun, in 
Silberthal;in Galtür, am Tünserberg (im Walgau)’) 
und am Trienserberg (im Fürstenthum Lichtenstein) 10) 
Abgesehen von dem Schirmgeld oder dem von. den 
Lehensgütern zu entrichtenden Zins hatten die freien Walser 
gegenüber dem Landesherrn keinerlei Verpflichtungen ausser 
der allgemeinen Unterthanenpflicht , besonders derjenigen, 
mit «Schild und Speer» oder mit «Schild und Spiess» 
(also mit der leichteren Bewaffnung, im Gegensatz zum 
Harnisch) Kriegsdienst zu leisten, — jedoch, nach «Walser- 
recht », auch diesen, wenigstens auf eigene Kosten des Pflich- 
tigen, nur innerhalb der Herrschaftsmarken. !!) 
1) Die Calfeuser bildeten zwar eine eigene Gemeinde mit. einem 
Ammann als Vorsteher; ‚doch. war. der Herr ‚von Freudenberg ihr 
Gerichtsherr und. mussten sie auch.zur gewöhnlichen Gerichtsstätte 
zu. Freudenberg erscheinen (Wegelin, Reg. .n. ‚904). 
?) Urkunde von 1469 im Archiv Trins. 
3) Urkunde von 1545 (bei der Familie Peterelli): 
4) Spruch von 1414 (im Archiv Cur). 
5) Urkunde von 1441 im Archiv Curwalden. 
6) Auf dem Gut Stürfis (s. oben S. 367, Note 3)- 
') Spruch von 1394 (im Archiv Jenaz). 
®\ Urkunde von 1385 und Spruch von 1489 (Wegelin, Reg. m 
290 und 736). 
9) Urkunde von 1355 (Bergmann, die freien: Walser, S.. 67) 
Richtung von 1408 (Zellweger, Urkunde 1. 2. n. 201). 
10) Alte Urbarien, laut Bergmann, die freien Walser, S. 30. 
11) Schirmbriefe für die Rheinwalder, Davoser und Safier 
von 1277, 1289 und 1592. Auch Pfävers verleiht Güter an freie 
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