Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

als letzteres hinwieder sich in die Grafschaften Alt-Montfort 
ınd Werdenberg getheilt hatte, blos für jene oder auch 
für diese amtete, erhellt urkundlich nicht. Gewiss aber ist, 
jäss es unter den Neu-Montfortern thatsächlich zu einem 
Herrschaftsgericht der Grafen v. Montfort-Feldkirch 
herabgesunken war, denn der ihm vorgesetzte Ammann 
von Rankwyl leitete es nicht im Namen des Königs, 
sondern an der Stelle des Grafen. !) 
Dies veranlasste vorerst den Kaiser Sigmund, im Jahr 
{418 dem Grafen Friedrich von Toggenburg, als damaligem 
Pfandinhaber der Herrschaft Feldkirch, aufzutragen, das 
{Landgericht Rankwyl» wieder herzustellen und es zu diesem 
Fide mit einem «Landrichter » und wenigstens sieben Ur- 
theilssprechern aus «rechten Freien» zu besetzen, zu- 
gleich « Allen, die in dieses Landgericht Feldkirch gehören», 
gebietend, bei ihm Recht zu suchen. *) 
Ebenso suchte Kaiser Friedrich III. (welcher freilich 
zugleich Landesherr in Feldkirch war) durch ein Diplom 
yon 14653), das Landgericht Rankwyl (cin Müsinen») 
in der ursprünglichen Bedeutung eines königlichen Gau- 
gerichtes wieder herzustellen, so zwar, dass dessen Ge- 
tichtsbezirk westlich von dem Walensee, östlich von dem 
Arlberg, nördlich von dem Bodensee und südlich von 
dem Septimer begrenzt werden sollte‘) — eine Begren- 
‘) So sitzt im Jahr 1342 Albrecht, der Ammann von Rankwyl, 
«yon des edlen Grafen von Montfort wegen » in Rankwyl zu Gericht 
Mohr, Cod. IT. n. 279). 
© Rn Urk. von 1418 in Bergmann, Urk. d. IV Vorarlb. Herrsch. 
3) Diplom vom 8. April 1465 in Bergmann, a. a: 0. n. 84. 
4) «Das frey landtgericht zu Rankswyl in Müsinen...das 
über sich durch Churwalhen biss an den Settman, gegen dem 
Etschland biss auf den Arlenberg und auf der andern seyten biss 
an den Walensee und das Reyntal abe biss an den Bodensee 
mitsambt dem hindern Bregenzer Wald, Jem Tannberg und 
Planta. ‚die eurrätischen Herrschaften 
a” 
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