Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Eingang in den innern Walgau, umfassend die Dörfer 
Sateins, Schlins, Schnifes und Düns.!) 
Wahrscheinlich war dies eine, schon unter den Alf! 
Montfortern entstandene Edelherrschaft (mit niederer Ge: 
richtsbarkeit) gewesen, welche nach dem frühen Erlöschen 
der Familie von Jagdberg (welche in den Quellen keine 
Spuren hinterliess) auf die Grafen, sei es von Alt- sei’® 
von Neu-Montfort gekommen sein mag.?) Atıch als Bestand- 
theil der Grafschaft Feldkirch behielt indess Jagdberg sein 
eigenes Gericht. 
Zufolge der erwähnten Theilung von 1319 erscheint 
endlich mit der Grafschaft Feldkirch auch noch die auf dem 
linken Il: Ufer befindliche Veste Tosters mit der gleich- 
namigen Ortschaft nebst Tisis und Galmist,?) welche 
einst ebenfalls eine, von der genannten Burg abhängige nie- 
dere Herrschaft gebildet haben mögen. Auch von dieser 
Edelherrschaft erhellt nicht, wie sie auf die Neumontforter 
gekommen. 
b. «Veste und Grafschaft Vaduz» treten erst im 
Jahr 1342 als neumontfort’sches (werdenberg-sargansisches) 
Besitzthum auf. *) 
1) Die genaue Begrenzung der Herrschaft Jagdberg ist ersichtlich 
aus einer Urk. v. 1391 in Bergmann, Urk. der vier Vorarlb. Herr- 
schaften. n. 49. 
?) Auf eine _alte Verbindung von Jagdberg mit Montfort deutet 
auch die Legende, wönach ein Graf von Montfort und Jagdberg 
dem h. Gerold das Land zu Gründung seines Klosters angewiesen 
haben soll (Rusch, Gesch. des h. Gerold). 
3) Zufolge Merkle (Weizenegger), Vorarlberg, IT. S. 25 schrieb 
sich schon Graf Rudolf (I) von Montfort im Jahr 1270 «von Feld- 
kirch und Tosters». — Vgl. obige Urk. v. 1391 und Anm. 7 von 
Bergmann. 
» *) Theilung zwischen den Gebrüdern Grafen Rudolf und Hart- 
mann von Werdenberg-Sargans (im bischöfl. Archiv), wonach 
letzterer «die Veste Vaduz und was dazu gehört, die Veste Blumen- 
egg und was dazu gehört und die Veste Nuziders und was dazu ge
	        

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