Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

Ueber das erste Auftauchen der genannten Herrschaften 
erhalten wir aus den Quellen folgende Auskunft: 
a. Die Herrschaft oder Grafschaft Feldkirch er- 
scheint, als solche, zuerst bei Anlass einer Theilung des 
Jahres 1219.!) Zufolge dieser Theilung und eines (später 
näher zu besprechenden) Verkaufsaktes v. 1375?) umfasste 
dieselbe — abgesehen von ihren nicht rätischen Be- 
standtheilen ?) — zunächst den sogenannten vordern Wal- 
gau, von der I! bis an die alträtische Grenze bei Götzis. 
Sie enthielt die Burgen Alt- und Neu-Montfort, zu wel- 
chen dieses Gebiet ursprünglich gehört zu haben scheint. 
Sie schloss namentlich in sich die Landgerichtsgemeinde 
Rankwyl mit dem Frutzer Thal (Laterns). und der erst 
später mit eigenem Stadtgericht erstandenen Stadt Feld- 
kirch‘), welche Hugo I. von Montfort durch Erbauung 
der Schattenburg zum Hauptort der Grafschaft Montfort 
erhoben hatte. 
Mit dieser Grafschaft verbunden war schon zufolge 
Theilungsurkunde von 1319 die Veste und dazu gehörige 
Herrschaft Jagdberg, auf dem rechten Ufer der Ill am 
!) Vanotti, Geschichte der Grafen von Montfort, S. 74. Als 
Beleg zitirt Vanotti die Urk. n. 1 in Chmel’s Geschichtsforscher. 
Hormayr, Archiv für Süddeutschl. I. n. 9. 
?) Vanotti, Gesch., Urk. n. 24. 
3) Die ursprüngliche Herrschaft Feldkirch wurde nämlich durch 
die Neumontforter bedeutend über die alträtische Grenze hinaus er- 
weitert, so dass sie ausser den hiernach zu erwähnenden alträtischen 
Landschaften, auch noch die Gerichte Höchst und Fussach, Dorn 
birn und Hinterbregenzerwald umfasste (Merkle, Vorarlb., LS. 
51 £) 
4) «Burg und Stadt Veldkirch, den Burg zue Rankwyl mit dem 
Landgericht und andern Gerichten dasselbs, die Vesti genannt Alt- 
Montfort und was zwischen der Claus und Veldkirch leit; als der 
Rein gath und als die Ill von Veldkirch in den Rein fleusst und 
geht; die Vesti genannt die New Montfort» (Urk. v. 1375). 
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