Ueber das erste Auftauchen der genannten Herrschaften
erhalten wir aus den Quellen folgende Auskunft:
a. Die Herrschaft oder Grafschaft Feldkirch er-
scheint, als solche, zuerst bei Anlass einer Theilung des
Jahres 1219.!) Zufolge dieser Theilung und eines (später
näher zu besprechenden) Verkaufsaktes v. 1375?) umfasste
dieselbe — abgesehen von ihren nicht rätischen Be-
standtheilen ?) — zunächst den sogenannten vordern Wal-
gau, von der I! bis an die alträtische Grenze bei Götzis.
Sie enthielt die Burgen Alt- und Neu-Montfort, zu wel-
chen dieses Gebiet ursprünglich gehört zu haben scheint.
Sie schloss namentlich in sich die Landgerichtsgemeinde
Rankwyl mit dem Frutzer Thal (Laterns). und der erst
später mit eigenem Stadtgericht erstandenen Stadt Feld-
kirch‘), welche Hugo I. von Montfort durch Erbauung
der Schattenburg zum Hauptort der Grafschaft Montfort
erhoben hatte.
Mit dieser Grafschaft verbunden war schon zufolge
Theilungsurkunde von 1319 die Veste und dazu gehörige
Herrschaft Jagdberg, auf dem rechten Ufer der Ill am
!) Vanotti, Geschichte der Grafen von Montfort, S. 74. Als
Beleg zitirt Vanotti die Urk. n. 1 in Chmel’s Geschichtsforscher.
Hormayr, Archiv für Süddeutschl. I. n. 9.
?) Vanotti, Gesch., Urk. n. 24.
3) Die ursprüngliche Herrschaft Feldkirch wurde nämlich durch
die Neumontforter bedeutend über die alträtische Grenze hinaus er-
weitert, so dass sie ausser den hiernach zu erwähnenden alträtischen
Landschaften, auch noch die Gerichte Höchst und Fussach, Dorn
birn und Hinterbregenzerwald umfasste (Merkle, Vorarlb., LS.
51 £)
4) «Burg und Stadt Veldkirch, den Burg zue Rankwyl mit dem
Landgericht und andern Gerichten dasselbs, die Vesti genannt Alt-
Montfort und was zwischen der Claus und Veldkirch leit; als der
Rein gath und als die Ill von Veldkirch in den Rein fleusst und
geht; die Vesti genannt die New Montfort» (Urk. v. 1375).
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