Dritter Abschnitt.
Die weltlichen Herrschaften,
Die, nach Erlöschen der alten currätischen Grafen
Bregenz, von Buchhorn und von Altmontfort z
Tage tretenden weltlichen Herrschaften hatten einen ZWEI:
fachen Ursprung, indem sie entweder aus der Zerbröckt
lung jener erblich gewordenen Grafschaften hervor geganga
waren und alsdann den Namen «Grafschaft», sei es kraf
königlicher Wiederbelehnung, sei es auch ohne solche, fort‘
führten; oder, von unten herauf, auf Grund eines, zu einen
Edelsitze (einer Burg) gehörigen und an unfreie Bauer
(Kolonen, Huber) verliehenen Grundbesitzes sich aufbauten
denn auch den weltlichen Herren, wie den geistlichen
stand von Alters-her — in Rätien wohl ebenfalls im Zt
sammenhang mit dem römischen Kolonat‘) — über ihre
Kolonen und das an dieselben verliehene Grundeigenthun
1) Die im Testament des Bischofs Tello (v. 766) erwähnten @
50 leibeigene romanische Familien (Planta, das alte Rätien, $
292, Beil. V) gehörten ursprünglich nicht der Kirche (beziehungs
weise dem Kl. Disentis, welchem Tello sie schenkte), sondern de
Familie der Vietoriden (s. übrigens S. 20).