Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Im Jahr 1649 endlich kaufte sich die Gemeinde Ursefj 
nicht nur von dem schwachen Ueberreste herrschaftliche 
Rechte, welche das Kloster Disentis dort noch besass, son 
dern auch von dem erwähnten grundherrlichen Zins vo 
fl. 6 mit fl. 1500 los. *) 
Noch erübrigt mir, der, an die Landschaft Disentis an 
grenzenden (die Dörfer Waltensburg, Ruis, Schlans 
Andest und Sett umfassenden) Herrschaft Jörgenberg 
zu gedenken, welche das Kloster Disentis im Jahr 1472 von 
den Freiherren von Räzüns für fl. 1800 käuflich erwarb®) — 
ohne Zweifel weil es ohnehin in derselben ansehnliche Be 
sitzungen, herrührend besonders von der Schenkung d& 
Bischofs Tello?), hatte, über welche es seine Immunitäts 
gerichtsbarkeit ausgeübt haben wird. 
Die Freiherren von Räzüns ihrerseits hatten in dieser 
Herrschaft die Gerichtsbarkeit durch einen Vogt ausge 
übt.‘) Da aber schon im Jahr 1479 sich der Abt mit den 
Herrschaftsleuten über die « Bussen und Frevel » vergleichen 
musste °) und im Jahr 1501 in Waltensburg (dem Hauptorte 
dieser Eizrrschaft) ein «Ammann» Namens des Abtes zl 
Gericht ‚sitzt%), so lässt sich annehmen, dass: schon beim 
Uebergang dieser Herrschaft auf das Kloster, wenn nicht 
1) Urk. v. 1649 im Archiv Andermatt. 
” Mohr, Reg. v. Dis, n. 208. Für den Betrag von fl. 1400 gab 
der Abt von Disentis seine Zehnten.in Ems an Zahlungsstatt. 
3) S. dessen Testament v. 766 in Planta, das alte Rätien 
Beil. V. 
4) Noch im Jahr 1467 wird ein «gewesener Vogt zu Jörgenberg? 
(J. Capaul) genannt (Mohr, Reg. v. Dis., n. 201). 
5) Mohr, Reg. v. Dis., n. 218. 
6) Florin, Urk. Sammlg. 8. 311.
	        

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