Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

216 
Die Landschaft oder Gerichtsgemeinde Disentis wi} 
übrigens auch in vier nter-Gerichtskreise oder sögen 
Höfe eingetheilt, nämlich Tavetsch, Disentis, Trun 
und Brigels,!) welche für Bagatell- und Frevelsachen 
eine untergeordnete Judikatur ausübten. 
Ueber die dem Kloster Disentis in der Landschaft Di 
sentis zugestandenen Territorialrechte geben uns 
Quellen vollends keinen Aufschluss. Doch erfahren wir au 
einer, aus dem Jahr 1506 rührenden Aufzeichnung,*) das 
das Kloster «drei fach in dem Rhein schlug» (zu Disen 
Truns und Ilanz) und überdies «viele Rüschen », °) n 
«etlichs Tags ein Centner Fisch ins Kloster kam» und das 
es ferner einen oder zwei Jäger mit acht Jagdhunden hielt 
so dass mitunter in einem Jahr bei 60 Gemsen, 4--5 Bären 
«sammt viel anderm Gwild und Vögel» in das Kloster ge 
bracht wurden. 
Aus dieser Notiz darf wohl geschlossen werden, 7 
dem Kloster Jagd und Fischerei als Regal, folglich 
überhaupt die Territorialherrlichkeit zustanden. In 
dess scheinen die Disentiser Herrschaftsleute doch wicht 
gänzlich von der Jagd und Fischerei ausgeschlossen 8 
wesen zu sein, denn aus einem,” die Fischerei betreffende 
Prozess, welchen das Kloster als Inhaber der Her 
Jörgenberg (auf welche ich noch zu sprechen komme) im 
Jahr 1490 mit der Gemeinde Ilanz führte,*) erfährt man 
dass bei diesem Anlass von letzterer der Satz aufgestell 
wurde: Der Rhein sei von Alters her für frei gehalten 
') Sprecher, a. a. 0, 
?) Florin, Urk. Sammlung, $S. 713. | 
3) Das « Fachschlagen » besteht in der Anlage von Schwelldäm 
men zum Fange der, im Herbst aus dem Bodensee zum Laiche 
kommenden beliebten «Rheinlachse» (Lachsforellen). Unter «Reischen 
versteht man Fangkörbe (aus Flechtwerk). 
4) Mohr, Reg. v. Dis., n. 231.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.