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Die Landschaft oder Gerichtsgemeinde Disentis wi}
übrigens auch in vier nter-Gerichtskreise oder sögen
Höfe eingetheilt, nämlich Tavetsch, Disentis, Trun
und Brigels,!) welche für Bagatell- und Frevelsachen
eine untergeordnete Judikatur ausübten.
Ueber die dem Kloster Disentis in der Landschaft Di
sentis zugestandenen Territorialrechte geben uns
Quellen vollends keinen Aufschluss. Doch erfahren wir au
einer, aus dem Jahr 1506 rührenden Aufzeichnung,*) das
das Kloster «drei fach in dem Rhein schlug» (zu Disen
Truns und Ilanz) und überdies «viele Rüschen », °) n
«etlichs Tags ein Centner Fisch ins Kloster kam» und das
es ferner einen oder zwei Jäger mit acht Jagdhunden hielt
so dass mitunter in einem Jahr bei 60 Gemsen, 4--5 Bären
«sammt viel anderm Gwild und Vögel» in das Kloster ge
bracht wurden.
Aus dieser Notiz darf wohl geschlossen werden, 7
dem Kloster Jagd und Fischerei als Regal, folglich
überhaupt die Territorialherrlichkeit zustanden. In
dess scheinen die Disentiser Herrschaftsleute doch wicht
gänzlich von der Jagd und Fischerei ausgeschlossen 8
wesen zu sein, denn aus einem,” die Fischerei betreffende
Prozess, welchen das Kloster als Inhaber der Her
Jörgenberg (auf welche ich noch zu sprechen komme) im
Jahr 1490 mit der Gemeinde Ilanz führte,*) erfährt man
dass bei diesem Anlass von letzterer der Satz aufgestell
wurde: Der Rhein sei von Alters her für frei gehalten
') Sprecher, a. a. 0,
?) Florin, Urk. Sammlung, $S. 713. |
3) Das « Fachschlagen » besteht in der Anlage von Schwelldäm
men zum Fange der, im Herbst aus dem Bodensee zum Laiche
kommenden beliebten «Rheinlachse» (Lachsforellen). Unter «Reischen
versteht man Fangkörbe (aus Flechtwerk).
4) Mohr, Reg. v. Dis., n. 231.