Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

201 
überlassen !), endlich aber von Lothar (1136) bleibend von 
diesem Bisthum losgesprochen zu werden *), dessen Gunst, 
nachdem der Lukmanier so ziemlich in Abgang gekommen, 
für die den Brenner benutzenden Kaiserzüge durch solche 
Schenkungen erworben oder befestigt werden sollte. 
Ueber die Beschaffenheit der Hoheitsrechte, welche 
der Abt von Disentis ausübte, erhalten wir erst aus Quellen 
des XV. und XVI. Jahrhunderts einige Kenntniss, somit 
aus einer Zeit, in welcher der Feudalismus schon in raschem 
Verfall begriffen war. 
Was vorerst die Gerichtsbarkeit des Abtes im 
Herrschaftsbezirk des obern Vorderrheins betrifft, so gibt 
uns ein Akt von 1472 hierüber einigen Aufschluss. Am 19. 
Jüni dieses Jahres beschloss nämlich die, den erwähnten 
Herrschaftsbezirk umfassende Gerichts gemeinde Misen- 
tis, u. A. folgende Forderungen an den Abt zu stellen®): 
‚Es sollen in kriminalsachen die Strafgelder 
sowohl als dıe Gerichtskosten zur Hälfte zwischen dem Abt 
und der Gemeinde ‚metheilt, die Gefangenen auf Kosten des 
Abtes bewacht, dıe Vollziehung von Strafurtheilen der Ge- 
meinde überlassen werden und endlich solle den Vorstehern 
der Gerichtsgemeinde zustehen, die Frevelbussen zu 
mehren und zu mindern *); 
2) Es solle dem Abt fortan nicht mehr ausschliesslich 
die Wahl des Gerichtsvorsitzers (Ammanns), sondern 
nur ein Dreiervorschlag zustehen, aus welchem die Ge- 
meinde denselben zu wählen habe; 
‘1 Und zwar nachdem er dem Kloster (1112) seine Freiheit be- 
stätigt hatte (Mohr, Cod. I. n. 107 und 112). 
2?) Synopsis annal. Dis., fo. 10. 
3) Eichhorn, ep. Cur., S. 244. 
‘) Eichhorn, a. a. O.: «penes communitatis primores sit, poe- 
nas minores maleficis illatas augere vel minuere.» Diese Stelle ist 
freilich nicht klar.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.