Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

18 — 
drängt, dass besagte Besitzungen als Allodialgüter (d.h. 
als freies, auch auf Weiber vererbbares Besitzthum) der er- 
wähnten weiblichen Linie von ‚den Grafen: von Bregenz her 
zugekommen seien. 
Weist. schon diese Thatsache ‚auf die‘ Grafen von 
Bregenz, bezw. auf die Grafen des Argen- und Linzgaues 
und deren Abkömmlinge als Grafen in Oberrätien hin, 
so findet sich‘ dafür ein Anhaltspunkt auch in den Namen. 
Von dam Vater des Grafen Uzzo von Bregenz, Ul1- 
rich, Grafen des Argen- und Linzgaues, ging nämlich; ‚pa- 
rallel mit der Bregenzer, eine ‚zweite Linie aus, die sich 
«von Lachhorn» (dem heutigen Friedrichshafen), als da- 
maligem Hauptorte des Linzgaues, wie die andere «yon 
Brenz», ats Hauptort des Argengaues, nannte. In der 
Buchhornzr Linie nun folgen sich, nach dem Stammvater 
Ulrich. d:e Mamen der Abkömmlinge folgendermassen : 
Adelhard oder Adelbert') Richard, Otto L., Otto IL, 
mit welch‘ letzterem diese Linie um das Jahr 1085 erloschen 
sein soll.?) 
Diese. Reihenfolge stimmt offenbar mit derjenigen der 
Grafen von Oberrätien: denn in Oberrätien folgen sich ja 
Ulrich (926), Adelbert (958 und 976), Otto I. (1020 
und 105€) und Otto ... (1079), und die bedeutende Lücke, 
die sich zwischen Adelbert (976) und Otto I. (1020) findet, 
Jässt sich ganz gut durch Einschiebung des in der Genea- 
dieser zwei Familien deutet u. A. auch der Umstand, dass in einer 
Urkunde von 1'416‘ Graf Rudolf von &se5anz und Graf Ulrich von 
Gamertingen (Vater der erwähnten Brüder Dedalrich und Adalbert) 
gleichzeitig als Zeugen erscheinen (Würtemb. Trkundenb. n. 276). 
Und wenn Graf Hugo I. von. Montfort, Sohn. des Pfalzgrafen Hugo 
von Tübingen, die Herrschaft Gamertingen erbte (Vanotti, Gesch., 
S. 22), so war ihm letztere ohne Zweifel von Bregenzer Seite zuge- 
kommen. 
1) Bei ?*ä lin a. a. (' heisst er Adelhard, bei Ficklewr 
(Quellen und Forschungen, 5. 13) dagegen Adelbert. 
2) Stälin, würtemb. Gesch. I, S. 559.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.