Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Bei dieser bevorzugten Stellung der höheren Ministeri- 
alen, besonders des Ritterstandes, ist es begreiflich, "dass 
nicht nur Gemeinfreie, sondern auch Inhaber niederer Herr- 
schaften, wie Die von Ramschwag, von Fontnaus, von Asper- 
mont, von Strassberg, von Juvalt, u. s. w., ja selbst die 
Freiherren von Vatz, von Räzüns, von Belmont, von 
Sax-Masox, in den bischöflichen Ritterdienst traten,') 
wodurch die kleineren Herren allein zur Geltung gelangen 
konnten und die grösseren ihre Stellung noch erhöhten. 
Somit bildeten die höheren Ministerialen einen niedern 
Adel, im Gegensatz zum hohen, welchem die Inhaber der 
hohen Judikatur und schliesslich voller Suveränität ange- 
hörten, also, ausser den gefürsteten Prälaten von Cur, 
Pfävers und Disentis, die Grafen von Neu-Montfort, 
die Freiherren von Sax, von Vatz, von Belmont, von 
Räzüns, von Hohentrins und von Haldenstein, so 
wie die Freiherren (Grafen) von Sax-Masox. 
In einem weitern Sinne scheinen zu den bischöflichen 
Ministerialen überhaupt alle Inhaber bischöflicher Lehen 
gerechnet worden zu sein, ?) indem ja jedes Lehen ein Pflicht- 
wegen, (P. und H.) von Marmels, E. und F. von Juvalt, Schenk 
von Gössikon, Ringg, von Sigberg, B. und H. von Schauen- 
stein, von Lumerins, von Uebercastel, Brogg, v. Hertnegg, 
von Castelberg, von Valendas, Reschi; und in demjenigen 
von 1396 gegen Ulr. von Räzüns: H. Tumb (von Neuburg), von 
Underwegen, E. und F. von Juvalt, Oswalt, (C. und J.) von 
Marmels; vier Edle von Schauenstein, von Sigberg, Ringg; 
G. und B. Planta, von Fontana, von Uebercastel, von 
Stain, Heinr. und Hans Schenk, Brogg, A. und J. Schuoler, 
von Stampf, Canof, H. Schanfigg, Panırad, H. von Vettan 
von Turn (a Porta), Gir. (Mohr, Cod. IV. n. 213). 
') S. obige Noten 3, 4, 6. Was die Freiherren von Vatz betrifft, 
© werden diese ausdrücklich als Curer « Ministeriale» bezeichnet in 
siner Urk. von 1220 (Wegelin, Reg. n. 66). 
?) Im Jahr 1380 nahm der Bischof zwei Individuen, die sich von 
den Planta, als Leibherrn, losgekauft und dem Gotteshaus Cur er- 
geben hatten, als bischöfliche «Dienstleute» an, mit dem Beding, 
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