Lehen eines gewissen Vasallen Bernhard, welches in jener
Gegend lag, sowie die Kirchen in Riein und Pitasch
nebst zugehörigen Gütern und Zehnten dem Bischof schenk-
ten. !)
Die erwähnten, in der Grub und im Lugnez?) ge-
jegenen bischöflichen Besitzungen und auf denselben sess-
haften Leute nun waren ebenfalls der bischöflichen Immu-
nitätsgerichtsbarkeit unterworfen, welche durch einen in
Sagens sitzenden Vogt ausgeübt wurde.?) Derselbe hatte
zu solchem Zwecke zwei allgemeine Jahresgerichte (nach
St. Johann und St. Hilarius) in Sagens abzuhalten, zu wel-
chen alle Gotteshausleute vorzuladen waren, und zwar durch
das Mittel der den genannten Meyerhöfen vorstehenden
Meyer.‘) Dem Vogte war ausdrücklich auch die Entschei-
dung von Streitsachen der «Dienstleute und Huber» (die
«Huber» sind identisch mit «Kolonen») mit Meyern übertragen,
wodurch jenen doch ein gewisser Rechtsschutz geboten war.
Den Gerichtsverhandlungen wohnte «neben dem Vogt» der
Vizdum von Cur bei; die für «Frevel» erkannten
Bussen («Sträfflinen») kamen dem Vogt zu, anderartige
Bussen («gemaine Schulden ») — also wahrscheinlich na-
mentlich solche für das Nichterscheinen zum Gericht, für
!') Mohr, Cod. In. 66.
2) Im X. Jahrhundert hiessen diese Landschaften einfach «loca
montana» (s. obige D:pl. von 966 und 976); im XI. Jahrhundert
erscheinen sie unter dem Namen «Tuverasca » (Einkünfte-Rodel
des XI. s. im bischöflichen Archiv); im XIV. Jahrhundert end-
lich wird die Grub (ohne Lugnez) « Münten» (von «montana») ge-
nannt (bischöfl. Urbarien des XIV. oder XV. s. im bischöflichen
Archiv)
_ 3) Zusammenstellung der bischöflichen Beamtungen und Rechte
(m bischöflichen Archiv)
4) Zusammenstellung der bischöflichen Beamtungen. Die Aus-
Yindung eines Gerichtstages ging von einem Meyerhof an den an-
em.
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