Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

Lehen eines gewissen Vasallen Bernhard, welches in jener 
Gegend lag, sowie die Kirchen in Riein und Pitasch 
nebst zugehörigen Gütern und Zehnten dem Bischof schenk- 
ten. !) 
Die erwähnten, in der Grub und im Lugnez?) ge- 
jegenen bischöflichen Besitzungen und auf denselben sess- 
haften Leute nun waren ebenfalls der bischöflichen Immu- 
nitätsgerichtsbarkeit unterworfen, welche durch einen in 
Sagens sitzenden Vogt ausgeübt wurde.?) Derselbe hatte 
zu solchem Zwecke zwei allgemeine Jahresgerichte (nach 
St. Johann und St. Hilarius) in Sagens abzuhalten, zu wel- 
chen alle Gotteshausleute vorzuladen waren, und zwar durch 
das Mittel der den genannten Meyerhöfen vorstehenden 
Meyer.‘) Dem Vogte war ausdrücklich auch die Entschei- 
dung von Streitsachen der «Dienstleute und Huber» (die 
«Huber» sind identisch mit «Kolonen») mit Meyern übertragen, 
wodurch jenen doch ein gewisser Rechtsschutz geboten war. 
Den Gerichtsverhandlungen wohnte «neben dem Vogt» der 
Vizdum von Cur bei; die für «Frevel» erkannten 
Bussen («Sträfflinen») kamen dem Vogt zu, anderartige 
Bussen («gemaine Schulden ») — also wahrscheinlich na- 
mentlich solche für das Nichterscheinen zum Gericht, für 
!') Mohr, Cod. In. 66. 
2) Im X. Jahrhundert hiessen diese Landschaften einfach «loca 
montana» (s. obige D:pl. von 966 und 976); im XI. Jahrhundert 
erscheinen sie unter dem Namen «Tuverasca » (Einkünfte-Rodel 
des XI. s. im bischöflichen Archiv); im XIV. Jahrhundert end- 
lich wird die Grub (ohne Lugnez) « Münten» (von «montana») ge- 
nannt (bischöfl. Urbarien des XIV. oder XV. s. im bischöflichen 
Archiv) 
_ 3) Zusammenstellung der bischöflichen Beamtungen und Rechte 
(m bischöflichen Archiv) 
4) Zusammenstellung der bischöflichen Beamtungen. Die Aus- 
Yindung eines Gerichtstages ging von einem Meyerhof an den an- 
em. 
167
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.