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Klar tritt aber die dortige bischöfliche Rechtspflege ersi
im X“. Jahrhundert, als die Bischöfe sich der Schirmvogte
der Herren von Matsch (die übrigens im Jahr 1504 aus
starben) grösstentheils entledigt hatten und die feudalej
Institute schon im Verfall begriffen waren, an den Tag.
In diesem Zeitraum erscheinen nämlich im Unterenga
din drei bischöfliche Gerichtsstäbe:
1) Der Steinsberger für die Gemeinden Ardez, Gu
arda, Lavin, Süs und Zernez;
2) der Schulser für die Gemeinden Schuls, Sins um
Vettan; und
3) der Remüser für die Gemeinden Remüs, Schleiny
und Samnaun.
Für jeden dieser Gerichtskreise bestellte der Bischef
einen «Richter» oder Ammann, der mit den von dem
Gotteshausleuten der betroffenden Jurisdiction ihm a
gebenen Geschworenen über Erb (d. h. Lehensgüter) und
Eigen, Forderungssachen und Frevel (u. h. geringere, mil
Geldbussen belegte Vergehen) der bischöflichen Eigen- unll
Lehensleute richtete. !)
Ausser dem Bisthum hatten auch die Klöster Mariem
berg (im Vinstgau) und Münster (im Münsterthal) Güter
und Lehen im Unterengadin?) und zwar ersteres namentlich!
in Folge der von seinen Gründern, Ulrich und Gebhard vom
talta inferius-per totam vallem Agnedinae (i. e. Engadinae) et Venustat
usque ad Pontem Passarini» (Mohr, Cod. IIL.n. 8) und im Jahre 136
belehnte der Bischof von Cur den Ulrich von Matsch mit der Vogte
aller bischöflichen Besitzungen jenseits der Bergi
(Mohr, Cod. III. n. 133).
1) Zusammenstellung der bischöfl. Beamtungen (im bischöfl
Archiv).
2\ Doch scheinen die Leibeigenen dieser Klöster hier nicht
zahlreich gewesen zu sein. Wenigstens sagte im Jahr 1394 ein Zeuge
Münster habe im Engadin nur einen Hörigen gehabt. (Archi)
Curburg).