Volltext: Rheintaler Urkunden

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Margretha Höchft jm Rynthal. Dann wir jnen hiemit vund 
jun crafft dız Brieff® föllihe fryheit geben Confirmieren vund 
beftäten. alljo wellicher gaft. oder vngnoß. güter jnn dem gricht 
Haßlach liggen hat. Der fölle diefelbigen buwen nach junhalt 
dund vermög des gmeinen Rabbrieffs. jm Rynthal vfgericht. 
jo lanıng derfelbig wärdt vnnd finen beftand Hat. Alles jun 
crafft diß Brieffs. Denn wir jnen des zuo warem vrlhund. 
mit des fromen wyßen vunfers gethrüwen. lichen Lanndiuogts 
zuo Baden jun Ergöw. Cajpar ab Yoergs8. Des RathsS 310 
Schwyg. eignem. junfigel. junamen vunfer alter. offentlich ver- 
wart. vnnd Geben. vi den vierzechen tag. Secptembris. von 
der Gepurt vnnfers Herren Sezalt. Fünnffzehenhundert vund 
Sechßzig Fare 
Sig. zerbrochen. 
Perg. 
(Original im Ardiv Widnau.) 
Nr. 43. 
Neuer des Pfarrers vonn Montigill. wie jms Mein 
quediger geben Hat alda den Khürdenfag, 
Gregorius Tennth, 
(1580.) 
ICH Gregorius Tennth. von ‚Lewenthall. Der Zeit; 
Pfarrer zuo Montiglen. Betheun offenntlich. vund thun Khundt 
allermenigelich mit dijem brief vund NReuerß Demnach Der 
wolgeborn herr herr jacob Haniball. Graff. zue hohen Empis. 
vund SGallara 20, Il: Dh. Erphertzogeun — Ferdinanden zuec 
öffterreich 2c. Rath obrifter hHaubtman. der vier Herr{chafften 
vorm arleperg. vund vogt der Herrichafften veldtfhürch. Bre-
	        

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