Die Wildbäche und Rüfen
des
Fürstentums Liechkenstein.
Einleitung.
Es ist mix von der hohen Regierung des Fürstentums
Liechtenstein die ehrenvolle Aufgabe geworden, die Wildbäche
und Rüfen dieses Landes zu inspizieren und ein Gutachten ab-
zugeben
1. über den gegenwärtigen Zustand ;
„. ob und eventuell auf welchem Woge eine wesentliche
Losserung desselben zu erreichen sei ;
soweit es sich um Lerbauungen handelt, wie hoch jich
schäzungsweise die Kosten belaufen würden und wie
hoch die Auslagen für die der Berbauung vorauszu-
gehenden Detailstudien und Planfertigungen zu taxieren
seien. --
Die Inspektion fand unter Führung von Herrn Förster
Kuen im Laufe des Juli und Auguyt 1894 statt; von einzelnen
Gemeinden wurden zudem orts8kundige Führer requiriert und es
wurden bei den Gemeindevorständen, sowie auch bei Hrn. Landes-
techniker Mathausch Erkundigungen über dies und jenes ein-
geholt. J.) fand überall das größte Entgegenkommen und spreche
hiemit an dieser Stelle ihnen allen, vorab Herrn Förster Kuen,
den verbindlichsten Dank aus.
Tie Resultate der Jyipektion, die ich in diesem Berichte
niederzuc zen im Begriffe bin, sind nur dus Produkt einer. ein-
maligen Legehung und obgenannter Erkundigungen und können
nach keiner Richtung größere Genauigkeit beanspruchen, als es
bei diesem Vorgehen in der Natur der Sache liegt. Wenn wirk-
liche Verbauungen vorgenommen werden wollen, so werden in
den meisten Fällen vorerst Detailprojekte gefertigt werden
müssen, die auf genaue Terrainaufnahmen und Sondierungen