Osterreichisch-Ungarische Monarchie.
tion8verfahrens, der Posten, Telegraphen und der Statistik; von seinem Wiurkungs-
kreise, welcher sich auf das ganze ungarische Staatsgebiet ausdehnt, sind die in die
Autonomie von Kroatien und Slavonien gehörigen Agenden der Gewerbe, der nicht
gemeinsamen Straßen und Flüsse und der Lande8bauten au8genommen. Diesem
Ministerium, als dessen Departement die k. ung. Generalinspektion für Eisenbahnen
und Schiffahrt fungiert, sind beigegeben das Taxifkomitee (für Eisenbahnen), der
Industrierat und der statistische Landesrat, und untergeordnet das statistische Landes-
bureau, die Zentralaichungskommission, die Gewerbeinspektoren in Budapest, Klausen-
burg und Preßburg, die Direktion der k. ung. Staat8bahnen in Budapest, die königl.
Seebehörde in Fiume (mit 6 Hafenämtern), die 61 königl. Komitat3bauämter, die
5 Staatsbauämter in Kroatien und Slavonien, die 9 Post- und Telegraphen-
direktionen in Budapest, Großwardein, Hermannstadt, Kaschau, Odenburg, Preßburg,
Temesvär, Fünfkirchen und Agram mit 4308 Postämtern und 787 Staatstelegraphen-
stationen, endlich die k. Postsparkasse und die Handel8- und Gewerbekammern.
Dem k. ung. Akerbauministerium (errichtet mit dem XVUL. Ges.-Art. 1889)
sind die Agenden der gesamten Land- und Forstwirtschaft, die Staatsforstverwaltung,
das Veterinärwesen, die Bewilligung des Expropriationsre<hts, die Angelegenheiten
des Wasserrec<hts und die Wasserbauten -- mit Ausschluß der in die Autonomie
von Kroatien und Slavonien fallenden Landeskultur =- überwiesen. Von ihm
dependieren das Landes8wasserbauamt und die 15 Strombauämter (12 in Ungarn,
3 in Kroatien-Slavonien), die Behörden für die Staatsforste (6 Forstdirektionen zu
Neusohl, Marmaros-Szigeth, Klausenburg, Lugos, Bistrit und Agram, 5 Oberforst-
ämter und 12 Forstämter), die 20 Forstinspektorate (zur Aufsicht über die Wälder
in Ungarn), die Domänendirektion in Pancsova, die Direktion der königl. Kron-
herrschaft Gödöllö, die geologische Anstalt in Budapest und die landwirtschaftlichen
Lehranstalten.
Das Ressort des k. ung. Landesverteidigungsministeriums begreift die
Angelegenheiten der Wehrpflicht, Rekrutierung, Dislozierung und Verpflegung des
Heeres, die Agenden der Gendarmerie, der Landwehr und des Landsturms und ex-
streckt sich auf das ganze ungarische Staatsgebiet. Von ihm dependieren die 7 Land-
wehrdistriktskommanden, gleichzeitig Territorialbehörden für den Landsturm (in
Budapest, Szegedin, Kaschau, Preßburg, Stuhlweißenburg, Klausenburg und Agram),
welche aber in militärischer Hinsicht ausschließlich dem kön. Landwehrober-
kommando unterstehen. Die Standes- und Evidenzführung der Landwehr ist den
28 „kön. Landwehrergänzungskommanden“ überlassen, während die Führung der
Landsturmangelegenheiten in unterster Instanz den 94 „Landsturmbezirkskommanden“
obliegt.
Das k. ung. Justizministerium (für Ungarn mit Fiume) besorgt die admini-
strativen Angelegenheiten der Justiz. Gericht8behörden sind: die königliche Kurie
in Budapest, oberste Instanz in allen Zivil- und Strafrechtssachen; =- die 11 „königl.
Gerichtstafeln in Budapest, Debreczin, Raab, Kaschau, Klausenburg, Maro8-
Vasärhely, Großwardein, Fünfkirchen, Preßburg, Szegedin und Temesvär (XXV. Ges.-
Art. 1890), betraut mit der Gerichtsbarkeit in I[., in gewissen Angelegenheiten aber
auch in letzter Instanz; =- ferner als erste Instanzen 65 kön. Gerichts höfe (Kollegial-
gerichte) und 380 Bezirksgerichte (Einzelgerichte); =- außerdem die Preßgerichte
(als welche 13 königl. Gerichtöhöfe, 9 davon mit Geschworenen, kompetent sind),
das Handels- und Wechselgericht in Budapest, das Seegericht in Fiume, die geist-
lichen Ehegerichte, die Militär- und Landwehrgerichte, und für Bagatellsachen die
Friedensrichter und Gemeinderichter.
Vom k. ung. Finanzministerium (für das ganze ungar. Staatsgebiet au
für das Bergwesen) sind unmittelbar abhängig: der MEHLE
die Finanzprokuratur, die Staats8zentralkasse, die Zentraldirektionen dex Tabakregie
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