Volltext: Statistische Skizze der Oesterreichisch=Ungarischen Monarchie

Osterreichisch-Ungarische Monarchie. 
tion8verfahrens, der Posten, Telegraphen und der Statistik; von seinem Wiurkungs- 
kreise, welcher sich auf das ganze ungarische Staatsgebiet ausdehnt, sind die in die 
Autonomie von Kroatien und Slavonien gehörigen Agenden der Gewerbe, der nicht 
gemeinsamen Straßen und Flüsse und der Lande8bauten au8genommen. Diesem 
Ministerium, als dessen Departement die k. ung. Generalinspektion für Eisenbahnen 
und Schiffahrt fungiert, sind beigegeben das Taxifkomitee (für Eisenbahnen), der 
Industrierat und der statistische Landesrat, und untergeordnet das statistische Landes- 
bureau, die Zentralaichungskommission, die Gewerbeinspektoren in Budapest, Klausen- 
burg und Preßburg, die Direktion der k. ung. Staat8bahnen in Budapest, die königl. 
Seebehörde in Fiume (mit 6 Hafenämtern), die 61 königl. Komitat3bauämter, die 
5 Staatsbauämter in Kroatien und Slavonien, die 9 Post- und Telegraphen- 
direktionen in Budapest, Großwardein, Hermannstadt, Kaschau, Odenburg, Preßburg, 
Temesvär, Fünfkirchen und Agram mit 4308 Postämtern und 787 Staatstelegraphen- 
stationen, endlich die k. Postsparkasse und die Handel8- und Gewerbekammern. 
Dem k. ung. Akerbauministerium (errichtet mit dem XVUL. Ges.-Art. 1889) 
sind die Agenden der gesamten Land- und Forstwirtschaft, die Staatsforstverwaltung, 
das Veterinärwesen, die Bewilligung des Expropriationsre<hts, die Angelegenheiten 
des Wasserrec<hts und die Wasserbauten -- mit Ausschluß der in die Autonomie 
von Kroatien und Slavonien fallenden Landeskultur =- überwiesen. Von ihm 
dependieren das Landes8wasserbauamt und die 15 Strombauämter (12 in Ungarn, 
3 in Kroatien-Slavonien), die Behörden für die Staatsforste (6 Forstdirektionen zu 
Neusohl, Marmaros-Szigeth, Klausenburg, Lugos, Bistrit und Agram, 5 Oberforst- 
ämter und 12 Forstämter), die 20 Forstinspektorate (zur Aufsicht über die Wälder 
in Ungarn), die Domänendirektion in Pancsova, die Direktion der königl. Kron- 
herrschaft Gödöllö, die geologische Anstalt in Budapest und die landwirtschaftlichen 
Lehranstalten. 
Das Ressort des k. ung. Landesverteidigungsministeriums begreift die 
Angelegenheiten der Wehrpflicht, Rekrutierung, Dislozierung und Verpflegung des 
Heeres, die Agenden der Gendarmerie, der Landwehr und des Landsturms und ex- 
streckt sich auf das ganze ungarische Staatsgebiet. Von ihm dependieren die 7 Land- 
wehrdistriktskommanden, gleichzeitig Territorialbehörden für den Landsturm (in 
Budapest, Szegedin, Kaschau, Preßburg, Stuhlweißenburg, Klausenburg und Agram), 
welche aber in militärischer Hinsicht ausschließlich dem kön. Landwehrober- 
kommando unterstehen. Die Standes- und Evidenzführung der Landwehr ist den 
28 „kön. Landwehrergänzungskommanden“ überlassen, während die Führung der 
Landsturmangelegenheiten in unterster Instanz den 94 „Landsturmbezirkskommanden“ 
obliegt. 
Das k. ung. Justizministerium (für Ungarn mit Fiume) besorgt die admini- 
strativen Angelegenheiten der Justiz. Gericht8behörden sind: die königliche Kurie 
in Budapest, oberste Instanz in allen Zivil- und Strafrechtssachen; =- die 11 „königl. 
Gerichtstafeln in Budapest, Debreczin, Raab, Kaschau, Klausenburg, Maro8- 
Vasärhely, Großwardein, Fünfkirchen, Preßburg, Szegedin und Temesvär (XXV. Ges.- 
Art. 1890), betraut mit der Gerichtsbarkeit in I[., in gewissen Angelegenheiten aber 
auch in letzter Instanz; =- ferner als erste Instanzen 65 kön. Gerichts höfe (Kollegial- 
gerichte) und 380 Bezirksgerichte (Einzelgerichte); =- außerdem die Preßgerichte 
(als welche 13 königl. Gerichtöhöfe, 9 davon mit Geschworenen, kompetent sind), 
das Handels- und Wechselgericht in Budapest, das Seegericht in Fiume, die geist- 
lichen Ehegerichte, die Militär- und Landwehrgerichte, und für Bagatellsachen die 
Friedensrichter und Gemeinderichter. 
Vom k. ung. Finanzministerium (für das ganze ungar. Staatsgebiet au 
für das Bergwesen) sind unmittelbar abhängig: der MEHLE 
die Finanzprokuratur, die Staats8zentralkasse, die Zentraldirektionen dex Tabakregie 
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