Volltext: Statistische Skizze der Oesterreichisch=Ungarischen Monarchie

Staatsverwaltung. m 
unabhängig von den Eisenbahnagenden des Handelsministeriums fungiert. Als 
Hilfs8organe sind diesem Ministerium zugewiesen die Permanenzkommission für die 
Handel5werte und die Noxmalaichungskommission. Ferner sind genanntem Mini- 
terium untergeordnet: die Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen (für 
die staatliche Oberaufsicht und Kontrolle über den Bau und Betrieb der Eisen- 
bahnen und zugleich technisches Fachorgan des Ministeriums), das Postsparkassenamt, 
beide in Wien; die Seebehörde in Triest (mit 8 Hafen- und Seesanität3-Kapitanaten 
und 17 Deputationen); die 10 Post- und Telegraphendirektionen, als Landesbehörden 
für das Post- und Telegraphenwesen mit den Postämtern und Telegraphenstationen ; 
die 29 Handels- und Gewerbekammern, endlich mittelbar dur< die Generaldirektion 
der österreichischen Staatsbahnen die 9 k. k. Eisenbahnbetriebsdirektionen (in Wien, 
Linz, Villach, Triest, Inn3bru>, Prag, Pilsen, Lemberg und Krakau, mit den 53 
Bahnbetriebsämtern u. s. w.), durch die politischen LandeSbehörden die 15 Gewerbe- 
inspektoren (zu Wien, Wr.-Neustadt, Linz, Graz, Klagenfurt, Triest, Jnnsbruck, Prag, 
Reichenberg, Pilsen, Budweis, Brünn, Olmüß, Troppau, Lemberg) und die 10 Aich- 
inspektoren mit den 367 Aichämtern (die ersteren zu Wien, Linz, Graz, Triest, Inn5- 
bru, Prag, Brünn, Lemberg, Czernowiß und Zara). 
Organismus der Post- und Telegraphenbehörden): 
NRot- . Staat3- 
Qänder Boonen 7 Bosiansiatten „ Telegraphen 
Österreich unter der Enns . Wien 619 335 
I. wre Und. Salzburg Linz 433 136 
Steiermark u. Kärnten. . Gra 503 207 
Krain u. illyr. Küstenland Triett 283 109 
Tirol u. Vorarlberg , - Jnnöbruk 359 118 
Böhmen... +... .-.. Prag 1141 500 
Mähren u. Sclesien Brünn 587 220 
Galizien: +. Lemberg 625 232 
Bukowina . . . Zzernowiß 79 ] 
Dalmatien: .. 1555720 Zara 115 75 
Zusammen X 4 
Das k. k. Aerbauministerium (errichtet mit Allerh. Entschl. v. 30. Dezbr. 
1867) ist kompetent für die Verwaltung der Landeskultur, der Land- und Forst- 
wirtschaft, der Jagd und des Bergwesens, der Wasserrechtssachen, ferner der Domänen, 
Forste und Montanwerke des Staats (mit Ausschluß der Salinen), der Religions- 
und Studienfondsgüter. Ihm ist die Zentralpferdezuchtkommission beigegeben und 
sind untergeordnet die 4 Berghauptmannschaften (zur Handhabung des Berggesetzes 
und zur volk8wirtschaftlichen Pflege des Bergbaues, zu Wien, Klagenfurt, Prag und 
Krakau, mit 28 Revierbergämtern), die Behörden für die ärarischen Berg- und 
Hüttenwerke (die Bergdirektionen in Jdria, Brüx und Przibram und die 8 Berg- 
und Hüttenverwaltungen), die Bergwerksprodukten-Verschleißdirektion zu Wien, die 
6 Forst- und Domänendirektionen (zu Wien, Gmunden, Salzburg, Görz, Junsbruck 
und Lemberg, mit 162 Forst- und Domänenverwaltungen), die Landeskulturräte für 
Oberösterreich, Istrien, Tirol, Böhmen und Dalmatien (vgl. S. 6), die Landeskommij- 
sionen in Pferdezuchtangelegenheiten, die land- und forstwirtschaftlihen und monta- 
nistischen Lehranstalten, endlich die den politischen Landesbehörden zur Unterstüßung 
in der staatlichen Forstaufsicht beigegebenen Landesforstinspektoren. 
Das k. k. Landesverteidigung3ministerium (errichtet mit Allerh. Entschl. 
v. 30. Dez. 1867) erstreckt seine Thätigkeit auf alle die Wehrpflicht, HeereSergänzung, 
Rekrutierung, Verpflegung und Einquartierung der Truppen bezugnehmenden Agenden, 
kimi. Die „Aizaht ver eosianstärten ne Bestämter; Posterpehitionen, Poststationen) und der Staatstelegraphen-
	        

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