Österreichisch = Ungarische Monarchie.
Land- und Forstwirtschaft, Seefischerei.
In der Monarchie sind die Grundbedingungen für einen höchst blühenden Zu-
stand der Bodenkultur vorhanden, indem günstige klimatische Verhältnisse und Frucht-
barkeit des Bodens den Betrieb der Landwirtschaft erleichtern. Derselbe erfolgt in
Böhmen, Mähren, Sclesien, Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, den
nördlichen Teilen von Steiermark und Tirol und in Kärnten nach rationellen Grund-
säßen, während in den übrigen Ländern meistens nur ein mittelmäßiger Fleiß in
der Bestellung der Felder sowie in der Pflege der Viehzucht und der Forste zu
finden ist und die bebauten Flächen häufig nicht jene Produktion geben, welche jie
bei besserer Bewirtschaftung zu liefern vermöchten. Doch steht die Landwirtschaft
unter allen Erwerbszweigen in der Monarchie obenan, indem sie (mit der Forst-
wirtschaft) nahezu 0,3 der Bevölkerung beschäftigt, wobei jedoch die Familienglieder
und Hausdiener nicht berüsichtigt sind, mit welchen dieses Verhältnis in Osterreich
allein mehr als die Hälfte der Population erreicht und im ungarischen Staatsgebiete
noc<h viel höher ansteigt. Die Zählung vom 31. Dezember 1880 ergab nämlich für
die Land- und Forstwirtschaft:
Österreich Ungarn 2x. Monarchie
Personen %,d. Bevölk. Personen %,d- Bevölk. Personen %gd-Bevölk.
Grundbesißer und Pächter . . 2,365,153 10,7 1.475,100 9,4 3,840,253 101
Berufsthätige Personen . . - 6,156,665 27,8 4,520,671 28,9 10,677,386 28,2
Beschäftigte, inkl. Familienglieder
und Hausdiener . . - . .12,188,998 55,0 : - -
Die Anzahl der bei der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Personen ist
am größten in Dalmatien (mit 81,7 Prozent der Bevölkerung dieses Landes),
Galizien (74,2 Proz.), Istrien, Bukowina und Krain (70--72 Proz.), Kärnten (68,6
Proz.), Steiermark, Görz-Gradiska und Tirol (63--66 Proz.); in Vorarlberg und
Salzburg nimmt sie über 55 Prozent der Bevölkerung in Anspruch, in Oberösterreich,
Mähren und Schlesien 47--49 Prozent, in Böhmen sinkt fie auf 40,9, in Nieder-
österreich auf 27,2 Prozent der dortigen Bewohnerschaft.
Die Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft
ist in Österreich (1890) 2571 Vereinen überlassen, unter welchen sic 71 Landes-
und Zentralvereine für land- und forstwirtsc<haftliche Zwecke und 22 selbständige
Forstvereine befinden. Dieselbe Aufgabe, jedoch als staatlich anerkannte Vertretungs-
organe, verfolgen in Tirol (nach dem Geseße vom 8. November 1881), in Istrien
(Ges. v. 8. Sept. 1884), in Oberösterreich (Ges. v. 9. März 1886) und in Dalmatien
[Ges. v. 2. Mai 1886) die „Bezirksgenossenschaften der Landwirte“ (133
an der Zahl), ferner der „Landeskulturrat“, welch leßterer auc), in Böhmen
[Ges. v. 20. März 1891) errichtet ist. Den Bezirk8genossenschaften kann nah freiem
Ermessen jeder beitreten, der ein dem Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ge-
widmetes Anwesen als Eigentümer inne hat. Der Landeskulturrat, in Oberösterreich
zu Linz, in Istrien zu Parenzo, in Tirol mit 2 Sektionen, zu Innsbru> und Trient,
in Böhmen (mit einem Zentralkollegium, einer böhmischen und einer deutschen Sektion)
zu Prag und in Dalmatien zu Zara, begreift in seinem Wirkungskreise die Ex-
stattung von Gutachten und die Einbringung von Anträgen an die Regierung oder
den LandesSausschuß, die Unterstüßung der Zwecke der Bezirksgenossenschaften und
anderer land- und forstwirtschaftlicher Vereine, die Vermittelung des Verkehrs mit
denselben, die Mitwirkung bei der Durchführung von Maßregeln zur Förderung
ver Landeskultur und die Pflege der Statistik der lezteren. Der Landeskulturrat
ist gebildet aus dem vom Kaiser ernannten Präsidenten, Landesausschußbeisißern,
Regierungsvertretern, den Obmännern der ' Bezirksgenossenschaften und aus Mit-
gliedern, die vom A>erbauminister und dem Landesausschusse auf 6 Jahre ernannt
und von den Fachvereinen auf 3 Jahre gewählt werden.