als auch eine Variante für die tiefere Lage der KRheinsohle
angedeutet. Bei der Ausführung wird man sich einerseits
an die zu jener Zeit vorhandene Höhenlage der Flusssohle
halten und anderseits aber die fragliche Kanalstrecke so an-
legen, dass ein Anschmiegen an eine tiefere Lage leicht thun-
lich ist, d. h. es ist ratsam, dem Kanal von Anfang an die
entsprechende Breite zu geben.
Um die ganze Thalebene gründlich zu entsumpfen, wenig-
stens die Möglichkeit hiezu zu schaffen, wurde die Kanalsohle
entsprechend tief gelegt. Sie fällt 3—5 m. unter das Terrain
und verlauft mit demselben mehr oder weniger parallel. Der
vertikale Abstand der Kanalsohle von der abgeglichenen
Rheinsohle schwankt zwischen 0 und 5 m., beträgt im Mittel
ca. 4 m. Unter dem Hochwasser vom 29./30. August 1890
kommt die Kanalsohle 8—10 m. zu liegen. Das Längen-
profil des Kanals weist vier Gefällsbrüche auf, so dass der
ganze Kanal in fünf Strecken mit verschiedenen Gefällen zer-
fällt. Dieselben varieren zwischen 0,46 und 3,7 %/9o und finden
sich auf der Zeichnung eingeschrieben. Die Gefällsyerhältnisse
sind für die Anlage des Kanals ausserordentlich günstig und
beträgt das gesammte absolute Gefäll zwischen dem Ursprung
und der Mündung in den Rhein 51,25 m. oder im Dursch-
schnitt 1,78 9/00. Bei Vertiefung des Flussbettes an der
Mündungsstelle gestaltet sich dasselbe noch günstiger.
Von grosser Wichtigkeit für die Berichterstattung ist
die Kenntnis der abzuführenden maximalen Wassermenge und
zwar nicht nur im gesammten, sondern auch derjenigen für
jedes einzelne Einzugsgebiet, bezw. die betreffenden Kanal-
strecken. Dieses Abflussquantum wird bedingt:
1. durch die atmosphär. Niederschläge,
2. durch die Versickerung und
3. die Durchsickerung vom Rheine her.
Die Verdunstung fällt bei Hochwassern, um die es sich
hier handelt, nicht in Betracht.
Die Intensität der Niederschläge wird ungefähr gleich
wie im anstossenden Schweizergebiet sein, wo sie infolge regel-
mässiger Beobachtung einer grössern Anzahl Pluvivmeter