Volltext: Das Fürstenthum Liechtenstein

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fi im Ländchen ein Kajffaverwalter, ein Forftbeamter, ein 
Vandjhaftsarzt, ein Landesthierarzt, drei Gerichtsdiener, drei 
Landweibel, welche auch tie Stelle der Gensdarmerie ver: 
treten; ferner eın \andestechniter. 
Daz U“ ellationsceridht hat das LCändchen in 
Wien, du3 aus drei Yuriften zujammengejeßt ijt,. In wich- 
tigen Fällen bildet die Dritte Fnitanz daS £. Kaijerliche 
Oberlandesgericht zu Innsbruck, 
3, Yon dem Fürfenkbum und dellen 
Bewohnern. 
Das Kürftenthum it auZ den zwei Herrfchaften Vaduz 
und Se c..enberzy zujammengejeßt; it 4 Stunden lang 
und . Stunden  breıt, befteht aus il! Bürgergemeinden, 
welche in 9 Pfarrgemeinden eingetheilt find, und zählt zur 
Beit zirka 10—11,0090. Einwohner. 
Die Landesrelıgıon it die Katholijhe. _n den Ge- 
meinden befinden jih 10 Pfarrkirchen, 13 Kapellen und 18 
jtändige Geiftliche, 
4. Fondationen. 
€3 befteht erjtenz ein Landesfond, ein Schul= und 
Armenfonv, zweiten8 in jeder Gemeinde eın Lofalarmenfond, 
ein Rirchenfond, eın ehentfond. mn ir Hauptortichaft 
Vaduz ei Landesjchulfond, Ddotirt feiner cat von Medikus 
Doktor SGraß fel. im Betrage von 20,000 Gulden. 
5. Gemeindeoryqanifation. 
Om ganzen Ländohen beftehen nur Bürgergemeinden, 
wie in Defterreidh und Deutichland.
	        

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