Volltext: Das Fürstenthum Liechtenstein

Das Süritenthunm: Licchtenftein. 
1. Yon dem Fürfkften und Fürfenbaufle. 
Der gegenwärtig regierende Fürft {AHreibt fick: Yo- 
hann fouveräner Vürft von Liedhtenftein, Herzog 
zu Troppau und Hägerndorf, Graf zu Rietberg 2c., 
hat feinen Si zu Wıen und Cısarub und ftammt aus dem 
alten adelihen SGejchlechte der Liechtenitein. 
©. Yon der Megierung. 
Die Regierungsrorm it die monarchijO-Lonftitutionelle, 
Diejelbe ftüHt fi * auf dıe dem Ländhen am &. September 
1862 eriheilte, bıllig freifinnic? Sandesverfajffurng. Der Fürft 
it Oberhaupt des Staate8, es: vereinigt in ich die Hoheits- 
rechte der Staatzgewalt und ibt fie unter den in der Wer- 
faffunasurkunde fertigejebten Leitimmung:n aus. Die dtegie- 
rung t+ erblich im Fürftenkaufje Liechtenjtein, nad Maßgabe 
der Hausordnung. Der Fürft verzichtet verfajfungsgemäß 
auf jede Hivillijte, 
Die Landesvertretung Landtag) bejteht aus 15 Mit- 
gliedern, wovon 3 Mitalıeder vom Fürften und 12 Mit- 
glieder vom Volke gewählt werden. 
T.; Landte) ijft das gefeBmäßi;z Lan der Ge: 
fammthe;t der Landesangehörıgen und aS forches berufen, 
deren Rechte gegenüber dem Verhältniß zur Regierung nach
	        

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