Volltext: Das Fürstenthum Liechtenstein

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c) ie Nheinbrüce Vaduz-Sevelen; 
dj Tre Sıheinbrüce Halzer3-Trübbach. 
Aus der Kiechtenfteinifhen Landeskajja wurde für. jede 
Brücke zehntaufend Franken Schweizerwährung neleiftet, 
alle& Nebrige zahlten die nächftinterejfirten liedhtenfteinijchen 
Gemeinden nach Verträgen mit den gegenüber liegenden St, 
Sallifchen Gemeinden. 
10, Yon den Alven. 
Tie liechtenfteinifchen Gemeinden befinden jich im Befibe 
folgender Zipen im Ländchen: 
1, Falzer8  Kuhalven und 2 SGaltviehalpen; 
A Triejfen 1 ; 
_. Triejenberg5b ' Maijäk. VBoralp; 
4. Dadız Galtviehalpen; 
”, Schaan 
%. Planfen „1 VBoralp; 
7, Privaten in Baduz befigen noch eine Alp, Gaflei ge- 
nannt, am Triefenberg. 
Die Gemeinden Cjhen, Mauren, Gamprin und Kuggell 
befigen als Gemeinden feine Xlpen, wohl aber befigen meh- 
rere Xrivaten in den Gemeinden Gamprın und Fruggell Alp- 
rechte im © orarlbergifchen, und Schellenberg eine eigene Alp 
im VBorarlbe 
Bis zum Yahre 1887 bejaß der Fürft von Siechtenftein 
noch eine fhöne ip, © üka genannt, am Triefnerberg, die 
verpachtet wurde. Der Fürft entfehloß fich nun 1887, diefe 
Alp an eine feiner Landgemeinden im Siechtenftein zu ver» 
jteigern unter der Bedingung, daß die Alp gut bewirth, Haftet, 
durch ein Gemeinde-Sennten mit gemeinjamer Mılywirth- 
jaft benutt werde. Bei der Verfteigerung wurde jw dem 
Meiftbieter „Gemeinde Triejenberg“ zuerkannt um 37,000 fl.
	        

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