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Statuten
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Ninzergenoßenschafl Daduz.
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Die Winzergenossenschaft in Vaduz ist eine freie Ver-
einigung von Weinbergbesitern in Vaduz und hat den Zweck,
durch eine rationelle und sorgfältige Pflege des Weinstockes,
sowie durch strenge Sortirung des Traubengutes einen
möglichst guten Wein zu erzielen und denselben gemein-
schaftlich in den Verkauf zu bringen.
Mitglied dieses Vereins kann jeder unbescholtene Wein-
bergbesiter in Vaduz werden, welcher seinen Reben die
erforderliche Pflege angedeihen läßt. Die Aufnahme ge-
schieht durch den Ausschuß nach Stimmenmehrheit.
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Die Genossenschaft wählt jährlich einen Ausschuß von
sieben Mitgliedern, welcher die Vereinsgeschäfte zu führen
hat und aus seiner Mitte einen Vorstand, einen Geschäfts-
führer und einen Kassier bestellt.
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Die Genossenschaft wird regelmäßig am Schlusse des
Jahres einmal zusammentreten und den Rechens <haftsbericht
des Ausschusses entgegen nehmen. Sie prüft und ge-
nehmigt die Jahresrehnung und wählt die Ausschuß.
mitglieder für das neue Vereinsjahr. Jedes Mitglied-4s“
berechtigt, bei dieser Versammlung Anträge und Beschwerden
einzubringen und Beschlußfassung hierüber ' """laagen.
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