Volltext: Statuten des Obstbau=Vereins im Fürstenthum Liechtenstein

a. Im 
4.12 
Der Jahresbeitrag eines Mitgliedes beträgt 
2 fl. Te Jahresbeiträge sind bis Ende März jedes 
laufenden Rechnungsjahres an den Vereins-Kassier 
einzuzahlen; nach Ablauf diejes Termins sollen sie 
auf Kosten der Säumigen erhoben werden. 
0.13; 
Von diesen Beiträgen und etwaigen Subventionen 
werden sämmtliche Verwaltungskosten des Bereines 
bestritten. Ueber allenfallsige Ueberschüsse verfügt, 
nac< Vorschlägen des Ausschusses, die General- 
Versammlung. 
5:44. 
Bei allfälliger Auflösung des Vereins verfügt 
die betreffende General - Versammlung mit absoluter 
Stimmenmehrheit über das etwa vorhandene Vereins- 
vermögen zu Gunsten eines der Aufgabe des Vereins 
nahestehenden Zweckes. Die zur Zeit vorhandene Ver- 
einsbibliothef soll erhalten bleiben. 
Aus dem Vereinsverhältnisse entspringende 
Streitigkeiten hat der Ausschuß auf gütlichem Wege 
zu schlichten. Gelingt dies nicht, so sind diese end-
	        

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