geschritten wird; die Schleuße aber müßte natürlich unter Einem mit Projekt J zur Ausführ—
ung gelangen.
Für den Grundstreifen zwischen Kanal und Hinterdamm in der Strecke von Profil 19
bis 31 (Fläche ungefähr 28,000 mꝰ) ist keine Entschädigung vorgesehen. Ebenso wenig ist das
der Fall bezüglich der durchschnittenen Dämme und Zwischenländer. Auch für die neuen Dämme
wurde nicht volle Entschädigung berechnet, weil deren Böschungen in Zukunft genützt werden können.
Die Voranschlagspreise sind reichlich bemessen, so daß sich bei der Ausführung wahrschein—
lich Ersparungen ergeben werden, vorausgesetzt, daß der Bau nicht forciert zu werden braucht.
Für Grabung allein sind angesetzt 40 h, für Verführung im Profil 20 h, für schichtenweises
Planieren und Stößeln 10 h, so daß also 1 ms Material ausheben und im gleichen Profile
in den neuen Damm zu verbauen mit 70 h veranschlagt erscheint. — Für größere Förder—
weiten sind entsprechende Zuschläge gemacht.
Soweit das Kies dem Gampriner Damm entnommen wird, ist der Preis mit 1. 20 R,
für den Kies aus dem Rhein mit 1. 60 K bemessen.
Auch der Kubikmeter Steinbruchabfälle, nämlich Steine im Gewichte von 5 bis 50 kg
kann sicherlich um weniger als 4 Kä beigestellt und verarbeitet werden.
Grund⸗
ablösung.
Voran—⸗
schlags⸗
vreise.
II. VBrojekt
Regulierung des Binnenkanales von der Straßenbrücke Bendern bis zur
Gampriner Mühle.
Zur Vermeidung allzugroßer Kosten hat man sich mit der neuen Kanaltrasse so ziemlich
dem jetzigen Wasserlaufe angeschlossen, allzu grelle Kurven aber verflacht. Die bedeutendste
Abweichung findet sich von Profil 13 abwärts. Der stark zurücktretende Hinterdamm, der zu—
sammen mit der Brücke seinerzeit einen Talabschluß für die Rheinhochwässer bildete, muß durch—
schnitten werden, einesteils um einen guten Anschluß mit der neuen Kanallinie unterhalb der
Gampriner Mühle zu erzielen, andernteils, um den Felssprengungen auszuweichen, die natür—
lich viel kostspieliger sind als Grabungen in Erde. Die Umrisse des Felsens wurden zwar
durch Sondierungen annähernd bestimmt. Es empfiehlt sich aber diesbezüglich noch genauere
Untersuchungen anzustellen.
Hierüber ist schon beim Projekt J das Nötige gesagt worden.
Bis zur Einmündung der Esche bleibt die Sohlenbreite ungeändert, wie bei Projekt J,
von da ab nach aufwärts bis zur Mündung des Tenschegrabens vermindert sie sich auf 6,0.
Die Uferversicherung ist ebenfalls gleich wie beim J. Projekte. Da sich hier vielfach Kies—
untergrund vorfindet, kann die Kiesbettung für das Böschungspflaster zum Teil entfallen.
Bei Profil 1 ist für den Kanal zu wenig Raum vorhanden; es muß links der Hinter—
damm beseitigt, rechts in den Bergabhang eingeschnitten werden.
Im Voranschlag ist unterschieden zwischen Aushub ober und unter Wasser, wobei der
jetzige Niederwasserspiegel als Grenze angenommen worden ist. Bei der Preisbemessung wurde
vorausgesetzt, daß der Aushub unter Wasser mit einem Baggergeräte ausgeführt werde. Von
dem allfälligen Versuche, nach erfolgter Ableitung des Kanals den Wasserspiegel in der frag—
Linien⸗
führung.
Längen⸗
vprofil.
Quer⸗
vrofñle.
Massen⸗
bewegung.